Ein Gespräch mit Andreas Knopf, Head of Legal, über die Werthaltigkeit von Bürgschaften und den Erfahrungen mit Bürgschaften im Forderungsmanagement.

Andreas Knopf, Head of Legal
Andreas Knopf, Head of Legal

Herr Knopf, bei vielen Projekten liegen Bürgschaften der Unternehmer vor und Anleger fragen regelmäßig, ob diese zur Absicherung von Projekten dienen. Ist das so?

Indirekt natürlich, denn sie gibt uns ein probates Mittel für die eventuelle Durchsetzung von Forderungen in die Hand. Aber um eine Sache deutlich zu machen: Die Bürgschaft ist für uns kein Grund, ein Projekt zu finanzieren oder nicht zu finanzieren. in erster Linie vertrauen wir auf die Unternehmer und ihr Geschäftsmodell. Gibt es hier bereits im Vorfeld Zweifel, wird das Unternehmen keine Finanzierung bei uns erhalten.

Werden die abgegebenen Bürgschaften geprüft?

Eine Schufa-Auskunft oder eine Auskunft über Bürgel oder Creditreform hinsichtlich des Bürgen holen wir nicht ein, da diese keinen wirklichen Einblick in die tatsächliche Vermögenslage des Bürgen beinhaltet. Diesen Auskünften sind lediglich etwaige Auffälligkeiten zum Zahlungsverhalten oder rein statistische Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche z.B. auf dem Wohnort beruhen, zu entnehmen.

Das Vermögen des Bürgen wäre letztendlich nur über eine Selbstauskunft des Bürgen erfassbar. Diese Selbstauskunft auf die tatsächlichen Gegebenheiten zu überprüfen ist aber fast unmöglich und könnte mit dem bisherigen Geschäftsmodell von Kapilendo nicht abgebildet werden. Auch die Möglichkeit, die Selbstauskunft mit Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Bürgen zu verbinden, bietet keinen zusätzlichen Mehrwert. Sollten die Bürgen hier falsche Angaben machen, dann würde dies gegebenenfalls mögliche strafrechtliche Schritte oder zivilrechtliche Schadensersatzansprüche ermöglichen, aber im Hinblick auf die eigentlichen Ansprüche auf Rückzahlung des Investments liegt durch die Bürgschaft ja bereits direkt ein zivilrechtlicher Anspruch vor.

Wie werthaltig ist denn dann so eine Bürgschaft?

Die Werthaltigkeit der Bürgschaft zum Stichtag des Kreditvertrags ist schwer in Einklang zu bringen mit der Dauer der Laufzeit. Die wirtschaftlichen Vermögensverhältnisse des Bürgen können sich ändern. Die Bürgschaftserklärung unterzeichnen bei uns in der Regel Gesellschafter-Geschäftsführer. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen stehen die Vermögensverhältnisse des Bürgen und des Unternehmens oft in einem Abhängigkeitsverhältnis.

Also ist die Bürgschaft gar nichts wert?

Nein, ganz im Gegenteil. Eine abgegebene Bürgschaft ist im Falle von Zahlungsverzögerungen oder sogar Ausfällen des Unternehmens erfahrungsgemäß viel wert. Der Unternehmer, welcher sich verbürgt hat, haftet mit seinem gesamten Privatvermögen gesamtschuldnerisch – also neben dem Unternehmen – für die Forderungen aus dem Kreditvertrag. Sollte das Engagement gekündigt werden, weil das Unternehmen nicht zahlt, droht dem Unternehmer bei schlechter Vermögenslage die Privatinsolvenz, die wohl kein Unternehmer riskieren möchte. Dies verbessert in erheblicher Weise auch den kommunikativen Austausch mit dem Unternehmer, da wir als relevante Gläubiger mit Durchgriffsmöglichkeit auftreten und ernst genommen werden. Außerdem macht es etwaige Vermögensverschiebungen bei einer Krise des Unternehmens in das private Vermögen des Unternehmers neben der etwaig strafrechtlichen Relevanz solcher Maßnahmen auch von Anfang an unattraktiv.

Die Verwertung der abgegebenen Bürgschaft bei Zahlungsstörungen des Unternehmens hat also massive direkte Auswirkungen auf den Unternehmer sowie dessen familiäres Umfeld.

Aus unserer Sicht stellt die Bereitschaft zur Abgabe einer Bürgschaft und die dem Unternehmer bekannten Folgen ein klares und positives Engagement des Unternehmers zu seinem Unternehmen und dem Unternehmenserfolg dar.

Kann der Bürge die Zahlung verweigern und uns zunächst an das Unternehmen verweisen?

Nein dies ist bei unserer vertraglichen Gestaltung nicht möglich, da in unseren Verträgen der Bürge auf die sogenannte Einrede der Vorausklage verzichtet, so dass gleich nach Kündigung des Kredits die Ansprüche der Anleger gegen den Bürgen sozusagen parallel zu den Ansprüchen gegen das Unternehmen geltend gemacht werden können.

Haftet der Bürge immer in voller Höhe des Kreditbetrages?

In den meisten Projekten ist dies der Fall. Allerdings arbeiten wir auch mit Teilbürgschaften. Dies geschieht, wie bei Banken auch, stets in Abhängigkeit zur Bonität des Unternehmens. Eine verringerte Bürgschaftssumme spiegelt sich in erhöhten Zinssätzen wider und bietet Anlegern ein ausgewogenes Zins-Risiko-Verhältnis. Eine Teilbürgschaft bedeutet nicht, dass wir dem Unternehmer oder der Unternehmer seinem eigenen Geschäftsmodell nicht oder weniger vertrauen. Durch die Teilbürgschaft ist lediglich das Haftungsrisiko des Bürgen begrenzt. Basierend auf unserer Analyse-Expertise sowie der uns vorliegenden Informationen können wir also die damit zusammenhängende Sichtweise des „mangelnden Glaubens an den Geschäftserfolg“ entkräftigen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit der jeweiligen Anlageklasse berücksichtigt auch das erhöhte Restrisiko der Teilbürgschaft und beeinflusst so den Zins zugunsten der Anleger.

Gibt es Fälle, in denen sie aufgrund von Bürgschaften konkrete Erfolge im Forderungsmanagement verzeichnen konnten?

Ja, durchaus. Der Druck, der über den Anspruch aus der Bürgschaft direkt auf den Unternehmer ausgeübt werden kann, hat in der Vergangenheit schon zu zügigeren Zahlungen geführt. Auch wenn lediglich eine vorübergehende Liquiditätsschwäche vorlag, setzten die betroffenen Unternehmer alle Hebel in Bewegung, um die Zahlung zu leisten. Aber auch bei einem tatsächlichen Ausfall des Unternehmens haben Bürgschaften in der Vergangenheit schon direkt zum Einzug ausstehender Forderungen beigetragen. Bei vier Projekten hat dies sogar dazu geführt, dass selbst bei einer Insolvenz des Unternehmens durch die Bürgschaft des Unternehmers das gesamte Investment der Anleger und durch Verzugszinsen sogar mehr als die Planrendite realisiert werden konnte. Auch wenn ein solches Ergebnis natürlich nicht immer zu erwarten ist.

Herr Knopf, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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