Tilgung

Die Rückzahlung von langfristigen Schulden in Form von Teilbeträgen werden als Tilgung bezeichnet. Bei Darlehen, Krediten und Anleihen wird vertraglich geregelt, wie die Tilgung erfolgen soll.

Nimmt ein Gläubiger einen Kredit auf, verpflichtet er sich zum einen zum Zahlen von den vereinbarten Zinsen, zum anderen durch Tilgung des geliehenen Betrages.

Zinszahlung und Tilgung werden bei üblichen Kreditverträgen in einer monatlichen Summe zusammengefasst. Die Summe bleibt über die gesamte Laufzeit gleich, während sich die Zusammensetzung der Summe mit jeder Zahlung verändert.

Durch die hohe Restschuld besteht die monatliche Zahlung anfangs größtenteils aus Zinsen, da sich die Zinsen auf die noch zurückzuzahlende Restschuld bezieht. Je mehr von der Restschuld getilgt wird, umso geringer fallen auch die zu zahlenden Zinsen aus. Während die Zinszahlungen mit der Zeit sinken, steigt der zu zahlende Tilgungsbetrag mit der Laufzeit.

Siehe auch Amortisation.

 

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