Finanzinstrumente sind Verträge, die zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen werden und die einer Vertragspartei einen finanziellen Vermögenswert zuschreiben und die andere Vertragspartei zu einer finanziellen Verbindlichkeit verpflichten.
Zu den Finanzinstrumente zählen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG):
Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Derivate und Rechte auf Zeichnung von Wertpapieren und Vermögensanlagen (mit Ausnahme von Anteilen an einer Genossenschaft und bestimmte Namensschuldverschreibungen).
Siehe auch Leitzins.
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