Der Freistellungsauftrag kann von Anlegern bei einem Kreditinstitut eingereicht werden, um Kapitalerträge von der Besteuerung freizustellen. Anleger legen im Freistellungsauftrag einen Sparer-Pauschbetrag fest, bis zu welchem vom Kreditinstitut keine Abgeltungssteuer abgeführt wird. Ein Freistellungsauftrag ist seit 2011 nur gültig, wenn Anleger ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben.
Der Auftrag gilt für alle Kapitalerträge, die bei diesem Kreditinstitut erzielt werden. Es ist darauf zu achten, das bei einer Vielzahl von Freistellungsaufträgen gegenüber mehreren Kreditinstituten die Summe nicht den Sparer-Pauschbetrag überschreiten dürfen.
Anleger können einen Sparer-Pauschbetrag von 801,00 € unversteuert lassen. Für Ehepaare ist ein Freibetrag von 1.602,00 € steuerfrei.
Siehe auch Privatanleger.
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Ist es auch möglich bei Kapilendo einen Freistelungsauftrag einzureichen?
Hallo Herr Z.
Aktuell ist es leider noch nicht möglich, einen Freistellungsauftrag bei uns einzureichen. Bei Kreditprojekten werden Zins und Tilgung direkt und vollständig auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Bei Nachrangprojekten führen die Unternehmen die Steuern ans Finanzamt ab. Wir erstellen daher für alle Kreditprojekte eine jährliche Gesamtübersicht über alle erhaltenen Erträge und für jedes Nachrangprojekt jeweils eine separate Bescheinigung, die Sie für Ihre Steuererklärung verwenden können. Damit können Sie sich einbehaltene Steuern vom Finanzamt bis zur Freibetragsgrenze zurückerstatten lassen.
Viele Grüße
Christian von kapilendo
Wie ist es beim Crowdlending? Da man die Zinsenerträge unversteuert überwiesen bekommt, “MUSS” ich diese bei der Steuererklärung angeben AUCH wenn diese den Sparerpauschbetrag sowie jegliche weitere Einkünfte von 801 Euro nicht überschreiten?
Hallo Simon,
wir empfehlen, die Zinsen und jegliche weitere Einkünfte in der Steuererklärung vollständig anzugeben. Auch wenn die erhaltenen Zinsen und Erträge unterhalb des Freibetrags liegen sollten. Hier finden Sie genaue Informationen, in welche Zeile der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung Sie Ihre erhaltenen Zinsen eintragen müssen: https://www.kapilendo.de/magazin/steuererklaerung-anlage-kap-crowd/