Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)

Im Vermögensanlagen-Informationsblatt, kurz VIB, können Anleger in einer Übersicht alle relevanten Informationen zu einem Finanzierungsprojekt auf einen Blick einsehen. Es beinhaltet beispielsweise Informationen über die Vermögensanlageart, wie lange die Laufzeit des Projektes ist und die mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken.

Im Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) wird festgelegt, wer zur Erstellung eines Vermögensanlage-Informationsblattes verpflichtet ist.

Nachdem ein VIB erstellt wurde, wird es an die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) weitergeleitet. Die BaFin prüft, ob alle gesetzlichen Mindestangaben im Vermögensanlage-Informationsblatt enthalten sind. Nur mit einem von der BaFin freigegebenen VIB darf ein Finanzierungsprojekt gestartet werden.

Siehe auch Kleinanlegerschutzgesetz.

 

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