Kleinanlegerschutzgesetz

Das Kleinanlegerschutzgesetz ist ein seit im März 2015 gültiges Gesetz. Es dient dem Schutz von Privatanlegern bei der Vermögensanlage auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt.

Im Kleinanlegerschutzgesetz wird zum Beispiel festgelegt, dass Privatanleger nicht mehr als 10.000 Euro in eine Vermögensanlage investieren dürfen. Diese Regelungen gelten jedoch nicht für Kapitalgesellschaften, die von Höchstgrenzen für solche Investitionen befreit sind. Für Privatanleger gilt außerdem, dass sie ab einem Anlagebetrag von mehr als 1.000 Euro eine Selbstauskunft gegenüber dem Anbieter bzw. des Emittenten stellen müssen. Die Selbstauskunft muss bestätigen, dass der Anleger über ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro verfügt oder das Investment die Summe von maximal zwei Netto-Monatsgehältern nicht übersteigt.

Für die Anbieter von Vermögensanlagen ergibt sich aus dem Kleinanlegerschutzgesetz die Prospektpflicht bei einer Vermögensanlage ab einem Betrag von 2,5 Millionen Euro.

Siehe auch Maximalanlagebetrag.

 

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