Wien/Wildeshausen, 20. November 2020 – Finnest.com (jetzt Invesdor) schlägt ein neues Kapitel der Finanzierung auf. Der Spezialist für innovative Finanzierungslösungen für Mittelständler bietet Investoren ab heute auf www.finnest.com (jetzt invesdor.at) erstmals digitale Genussrechte an, und zwar vom Baden-Württemberger Kran- und Schwerlastlogistikunternehmen Hüffermann Krandienst.

„Genussrechte sind ein attraktives Finanzinstrument, das von Investoren wie Unternehmen lange Zeit vernachlässigt wurde, obwohl es beiden Seiten große Vorteile bringt. Dank der Möglichkeiten der Digitalisierung können wir das Potenzial dieser Anlageklasse heben und ihr zu einer Renaissance verhelfen“, erklärt Günther Lindenlaub, CEO der Invesdor Group, zu der Finnest gehört.

Großer Pluspunkt der Genussrechte-Initiative von Finnest: Das Wiener Fintech-Unternehmen bietet Anlegern auf seiner Plattform die Möglichkeit, Genussrechte nicht nur zu kaufen, sondern diese auch zu verkaufen. Auf dem sogenannten „Blauen Brett“ können Inhaber ihre Rechte zum Verkauf stellen, Interessenten wiederum können diese dort erwerben. Das „Blaue Brett“ ist nur registrierten Finnest-Usern zugänglich. Haben sich zwei Interessenten gefunden, setzt Finnest deren bilaterale Vereinbarung um. „Wir sorgen somit für eine Liquidität und Fungibilität, die Anleger im 21. Jahrhundert von einem Investment erwarten dürfen“, so Günther Lindenlaub weiter. Damit schaffe man sowohl für Investoren als auch für Unternehmen völlig neue Möglichkeiten.

Der Vorteil von Genussrechten für Investoren liegt darin, dass diese damit am Erfolg eines Unternehmens teilhaben können. Sie erhalten allerdings für ihr Investment keinen fixen Zinssatz, sondern einen Anteil am Jahresüberschuss. Damit ähnelt das Genussrecht einer Aktie, bei der Gewinne in Form von Dividenden ausgeschüttet werden. Unabhängig davon, ob die Aktionäre in der Hauptversammlung entscheiden, dass nur eine geringe oder keine Dividende auf die Aktie ausbezahlt wird, bekommt ein Inhaber von Genussrechten seinen Gewinnanteil in jedem Fall ausgezahlt. Bei einem solide arbeitenden und Erträge erwirtschaftenden Unternehmen können Genussrechtsinhaber sehr gute Renditen erwarten, die in der Regel über denen eines Nachrangdarlehens liegen. „Bei Finnest achten wir bei der Auswahl der Unternehmen darauf, dass die Rendite auf Basis der jeweils aktuellen Zahlen mindestens acht Prozent auf das Genussrechtskapital beträgt“, sagt Günther Lindenlaub. Da die Bemessung der jährlichen Gewinnanteile von den zukünftigen Ergebnissen abhängt, kann eine Rendite zwar nicht garantiert werden. Eine Rendite-Obergrenze wie beim Nachrangdarlehen gibt es allerdings auch nicht.

Natürlich sollten sich Anleger aber auch der Risiken von Genussrechten bewusst sein. Falls etwa das Unternehmen Verluste erleidet, kann das Genussrecht auch an Wert verlieren. Zudem muss in den Folgejahren der Differenzbetrag erst wieder durch Gewinne aufgefüllt werden, bevor Gewinnanteile ausgeschüttet werden. „Genussrechte beinhalten gewisse Risiken und können wie andere Investments auch zum Verlust des investierten Kapitals führen. Eine Nachschusspflicht gibt es allerdings nicht. Doch wenn ein Unternehmen in der jüngeren Vergangenheit solide positive Ergebnisse vorweisen konnte und davon auszugehen ist, dass diese Entwicklung auch in der Zukunft anhält, kann ein Genussrecht eine gute Beimischung zu einem gut diversifizierten Investmentportfolio sein“, sagt Günther Lindenlaub. So profitiere im Gegensatz zu einem Investment in Form von Nachrangdarlehen der Genussrechtsinhaber direkt von der positiven Entwicklung des Unternehmens.

Vorteile für die emittierenden Unternehmen ergeben sich beim Genussrecht ebenfalls. Insbesondere GmbHs haben damit die Möglichkeit, echtes Eigenkapital einzuwerben und räumen dafür den Genussrechtsinhabern für deren Investment einen – vorab vereinbarten – Anteil am jährlichen Jahresüberschuss ein. So können Unternehmen gut kalkulieren. Fallen Verluste an, muss das Unternehmen den Investoren gar kein Geld auszahlen – und in erfolgreichen Folgejahren muss dieser Verlust erst wieder ausgeglichen werden, bevor Genussrechtsinhaber Gewinnausschüttungen erhalten.

„Das Genussrecht ist für eine GmbH ein gutes Instrument, um ihr Eigenkapital zu stärken, ohne Kontrolle abzugeben oder die Anteile zu verwässern“, weiß Günther Lindenlaub. Der Preis dafür ist ein fixer Anteil am Gewinn – da Investoren auch eventuelle Verluste der GmbH mittragen, erwarten sie sich in einem guten Geschäftsjahr eine entsprechende Rendite auf ihr eingesetztes Kapital.

Die erste Genussrecht-Kampagne bei Finnest.com (jetzt Invesdor)

Mit der Hüffermann Krandienst GmbH aus Wildeshausen (Niedersachsen; https://hueffermann.com/) startet Finnest sein Genussrechteangebot gleich mit einem traditionsreichen Unternehmen aus einer ebenso traditionellen Branche: Hüffermann kann auf eine Historie zurückblicken, die länger als ein Jahrhundert ist, so gehen die Wurzeln des heutigen Anbieters von Kran- und Schwerlastlogistik-Systemen auf das Gründungsjahr 1913 zurück. Heute gehört Hüffermann Krandienst zu Unternehmen, die Tradition mit Wachstum verbinden. So hat Hüffermann im Jahr 2019 einen Umsatz von 38,5 Millionen Euro erzielt, das stellte einen Zuwachs von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr (30,6 Mio. Euro) dar. Wie bei Hüffermann sind für die Gewährung von Genussrechtskapital nachhaltige und steigende Gewinne in den vergangenen und den geplanten Wirtschaftsjahren besonders vorteilhaft, da diese die Basis für jährliche Gewinnausschüttungen in den zukünftigen Jahre darstellen und somit für die erwartete Rendite verantwortlich sind.

Die Laufzeit der Hüffermann-Genussrechte, die Investoren über www.finnest.com (jetzt invesdor.at) ab heute beziehen können, beträgt 7 Jahre. Wird insgesamt das Zielvolumen von 1.999.000 Euro erreicht, schüttet Hüffermann jedes Jahr 13,7 Prozent seines Jahresüberschusses an die Genussrechtsinhaber aus, und zwar gemäß der jeweiligen Investmenthöhe ihrer Genussrechte. Fällt das Zielvolumen geringer aus, sinkt auch der Anteil am Gewinn in gleichem Verhältnis. Für den einzelnen Investor bleibt der Gewinnanteil jedoch gleich. Erwerben können Anleger aus Deutschland und Österreich die Genussrechte am Primärmarkt noch bis zum geplanten Transaktionsende am 15. Dezember 2020.

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