Kapital

Kapital kann zum einen im volkwirtschaftlichen Sinne, zum anderen im betriebswirtschaftlichen Sinne definiert werden. 

In der Volkswirtschaftslehre ist Kapital neben Arbeit und Boden ein Produktionsfaktor. Kapital wird in diesem Sinne als ein Gut verstanden, das zu Produktion von Gütern und Dienstleistungen eingesetzt werden kann. Unter Kapital können z.B. Maschinen, Gebäude und Infrastruktur verstanden werden. 

In der Betriebswirtschaftslehre setzt sich Kapital aus allen Posten zusammen, die auf der Passiva-Seite der Bilanz aufgelistet werden.  

Die Arten des Kapitals werden unterschieden nach Dauer und Gewinnanspruch und nach der betriebswirtschaftlichen Funktion des Kapitals. 

Dauer und Gewinnanspruch 

  • Eigenkapital: ist grundsätzlich unbefristet und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung, wenn das Unternehmen einen Reingewinn erzielt 
  • Fremdkapitalist ein kurz-, mittel oder langfristiger Kredit, der in der Regel einen Anspruch auf Verzinsung, aber keinen Gewinnanspruch hat. Darüber hinaus kann ein Gewinnanspruch jedoch vereinbart werden

Betriebswirtschaftliche Funktion  

  • Betriebsnotwendiges Kapital: Kapital, das in einem Unternehmen eingesetzt wird, damit der Betriebszweck erfüllt werden kann 
  • Ergänzungskapital: Kapital, das für den eigentlichen Betriebszweck nicht notwendig ist

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