Kapitalerhöhung

Unter einer Kapitalerhöhung werden alle Maßnahmen verstanden, die zur Erhöhung des Eigenkapitals durchgeführt werden. Kapitalerhöhungen werden insbesondere von Kapitalgesellschaften durchgeführt, da Kapitalgesellschaften oft einen hohen Bedarf an Kapital haben und die Haftung in der Regel auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist.

Gründe eine Kapitalerhöhung durchzuführen können geplante Investitionen sein oder eine Erhöhung des Eigenkapitals zur Bonitätsverbesserung.

Das Aktiengesetz regelt vor allem die Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften und befasst sich intensiv mit den Arten der Kapitalerhöhung, der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung.

Die effektive Kapitalerhöhung

Bei der effektiven Kapitalerhöhung wird in die ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhung unterschieden.

Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung fließt dem Unternehmen neues Kapital zu, indem junge Aktien zu einem festgelegten Emissionspreis ausgegeben werden. Der Beschluss zur Kapitalerhöhung muss von der Hauptversammlung genehmigt sein.

Wenn das Grundkapital erhöht wird, indem Aktionäre von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen, dann handelt es sich um eine bedingte Kapitalerhöhung. Eine bedingte Kapitalerhöhung soll nach §192 AktG nur zu folgenden Zwecken durchgeführt werden:
• Zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten auf Grund von Wandelschuldverschreibungen
• Zur Vorbereitung einer Fusion
• Zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung

Im Rahmen einer genehmigten Kapitalerhöhung wird der Vorstand eines Unternehmens vorab bemächtigt eine Kapitalerhöhung durchzuführen, wenn der Aufsichtsrat der Kapitalerhöhung zustimmt. Die Ermächtigung besteht für maximal fünf Jahre und darf höchstens 50 Prozent des Grundkapitals betragen. Fällt die Kapitalerhöhung höher aus, so muss eine ordentliche Kapitalerhöhung durchgeführt werden.

Die nominelle Kapitalerhöhung

Bei der nominellen Kapitalerhöhung werden Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen in Grundkapital gewandelt. Es fließt dabei kein frisches Kapital in das Unternehmen, es wird lediglich das nominelle Grundkapital angepasst.

Siehe auch Bilanz.

 

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