Marketinginhalt

First name last name, position

Finanzierung von Grundstückserwerb und Projektentwicklung eines nachhaltigen Wohnprojekts

Informationen zum Investment

Verbleibende Tage:
14
Finanzierung endet am:
20.05.2026
Typ:
Anleihe
Nachrang:
nein
Bereits finanziert:
171.000,00 €
Preis pro Anleihe:
250,00 €
Mindestabnahme:
1 Einheit
Emissionsvolumen:
1.125.000 €
in 4.500 Einheiten
Zinszahlung:
quartalsweise
Tilgung:
endfällig
ISIN:
DE000A46ZYQ1
Vermittler:
Oneplanetcrowd International B.V
Lizenz:
ECSP - VO

Fleur de Selent auf einen Blick

Problem

Projekt
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 36 genossenschaftlichen Wohnungen in Seenähe. Kombination aus frei finanzierten und geförderten Einheiten mit Fokus auf langfristig bezahlbares Wohnen.
[Mehr erfahren]

Solution

Projektstatus
Grundstück gesichert, Baurecht vorhanden und bereits rund 50 % der Einheiten belegt oder reserviert. Der nächste entscheidende Schritt ist der weitere Aufbau der Mitgliederstruktur.
[Mehr erfahren]

Market

Lage & Standort
Selent liegt im Einzugsgebiet von Kiel und verbindet naturnahes Wohnen am See mit einer guten Anbindung an einen stabilen Arbeitsmarkt.
[Mehr erfahren]

Competetion

Projektentwickler
Umsetzung durch die private Wohngenossenschaft Fleur de Selent eG gemeinsam mit TING Projekte, einem spezialisierten Entwickler für genossenschaftlichen Wohnungsbau mit langjähriger Erfahrung.
[Mehr erfahren]

Business model

Nachhaltigkeit
Neubau im hochmodernen energieeffizienten Standard mit sehr geringem Energieverbrauch und entsprechend niedrigen Betriebskosten. Ein Drittel der Wohnungen ist öffentlich gefördert.
[Mehr erfahren]

Use of funds

Zahlen & Struktur
Gesamtinvestition rund 10,5 Mio. Euro, finanziert überwiegend durch Fördermittel und Mitgliedseinlagen.
Die Anleihe dient als kurzfristige Zwischenfinanzierung.
[Mehr erfahren]

Wichtiger Hinweis: Alle Anlagen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Kapitalverlusts. Erfahren Sie hier mehr.

Übersicht

Objekt- & Projektvorstellung

Das Projekt umfasst den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 36 Wohneinheiten in Selent (Kreis Plön, Schleswig-Holstein). Die Gebäude werden in einem hoch energieeffizienten und nachhaltig zertifizierten Baustandard errichtet, der einen sehr geringen Energieverbrauch sowie eine ressourcenschonende Bauweise über den gesamten Lebenszyklus sicherstellt (deutscher Standard KfW EH40 NH + QNG-PLUS). Die Bauweise erfüllt damit besonders hohe Anforderungen an Energieeffizienz, Klimaschutz und nachhaltige Materialien und ist auf eine langfristige, stabile Nutzung ausgelegt.

Alle Wohnungen verfügen über Balkon oder Terrasse in Westausrichtung, teilweise mit Blick in Richtung See, und sind barrierearm konzipiert.

Die Einheiten verteilen sich auf:

  • 24 frei finanzierte Wohnungen
  • 12 öffentlich geförderte Wohnungen (WBS / WBS+20)*

WBS (Wohnberechtigungsschein) steht für staatlich geförderten Wohnraum in Deutschland und richtet sich an Haushalte mit Einkommen unterhalb festgelegter Grenzen. WBS+20 erweitert diese Grenze um etwa 20 %, sodass auch Haushalte mit etwas höherem Einkommen Zugang zu geförderten, preisgünstigen Wohnungen erhalten.

Damit wird gezielt Wohnraum für unterschiedliche Einkommensgruppen geschaffen und eine breite und stabile Nachfragebasis adressiert.

Die Immobilie wird im Rahmen eines genossenschaftlichen Modells realisiert und bleibt dauerhaft im Bestand der Genossenschaft. Die Bewohner erwerben dabei keine Wohnungen, sondern werden Mitglieder und erhalten ein langfristiges Wohnrecht. Dieses Modell ist auf Stabilität, langfristige Nutzung und bezahlbaren Wohnraum ausgerichtet.

Detaillierte Infos zum Genossenschaftsmodell finden Sie hier.

Projektstatus

Das Projekt befindet sich in einer fortgeschrittenen Vorbereitungsphase mit bereits erreichten zentralen Meilensteinen.

Ein wesentlicher Teil der Projektrisiken (Grundstück, Baurecht) ist bereits reduziert.
Der nächste entscheidende Schritt ist der weitere Aufbau der Mitgliederstruktur, der direkt mit der Rückzahlung der Anleihe verknüpft ist.

Kaufvertrag
06/2023
B-Plan
06/2023
Belegung
50 % reserviert
Eigentum
offen
Baubeginn
Herbst 2026
Rückzahlung
≤ 18 Monate

Wussten Sie schon...?

Mit zunehmendem Projektfortschritt reduziert sich das Risiko, da zentrale Unsicherheiten (z. B. Baurecht oder Nachfrage) bereits teilweise adressiert sind.

Lage & Standortanalyse

Makrolage

Der Projektstandort Selent liegt im Kreis Plön in Schleswig-Holstein und befindet sich in einer etablierten Wohnregion im Einzugsgebiet der Landeshauptstadt Kiel. Schleswig-Holstein liegt zwischen Nord- und Ostsee und zählt zu den attraktivsten Wohnregionen Norddeutschlands. Die Landeshauptstadt Kiel (ca. 250.000 Einwohner) ist per ICE in rund einer Stunde mit Hamburg – dem wichtigsten Fernverkehrsknoten Norddeutschlands – verbunden und bietet damit Anschluss an alle deutschen Großstädte sowie internationale Verbindungen.

Die Entfernung von rund 25 km zur Stadt Kiel ermöglicht eine sehr gute Anbindung an einen wirtschaftlich stabilen Arbeitsmarkt bei gleichzeitig naturnahem Wohnumfeld.

Schleswig-Holstein profitiert insgesamt von seiner Lage zwischen Nord- und Ostsee sowie der Nähe zur Metropolregion Hamburg. Über das regionale Verkehrsnetz (u. a. A21, A7, A1) bestehen gute Verbindungen in Richtung Hamburg, Lübeck und in den gesamten norddeutschen Raum.

Der Kreis Plön zählt zu den seenreichsten Regionen Norddeutschlands und verzeichnet eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere durch Pendler, Familien und Menschen mit Fokus auf Lebensqualität.

Die Region bietet damit eine Kombination aus stabiler Nachfrage, guter Erreichbarkeit und hoher Lebensqualität, die langfristig attraktive Rahmenbedingungen für Wohnprojekte schafft.

Mikrolage

Das Projektgrundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Selenter See, dem zweitgrößten See Schleswig-Holsteins. Die Lage bietet einen direkten Zugang zu Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten wie Wassersport, Naturerlebnis und Naherholung.

Gleichzeitig ist die alltägliche Infrastruktur im Ort Selent vorhanden:

  • Kindertagesstätte und Schule
  • Ärztliche Versorgung und Apotheke
  • Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf

Die Mikrolage verbindet damit ruhiges, naturnahes Wohnen mit einer funktionalen Grundversorgung im direkten Umfeld.

Projektentwickler

Die Bauherrin und spätere Eigentümerin des Projekts ist die private Wohngenossenschaft Fleur de Selent eG. Sie setzt das Projekt um und hält die Immobilie langfristig im Bestand.

Initiiert und begleitet wird das Projekt durch die TING Projekte GmbH & Co. KG, einen auf genossenschaftlichen Wohnungsbau spezialisierten Projektentwickler in Schleswig-Holstein. TING begleitet Projekte ganzheitlich – von der ersten Idee über Gründung und Finanzierung bis zur Fertigstellung und Übergabe in die Selbstverwaltung.

Seit 2008 hat TING über 40 vergleichbare Genossenschaftsprojekte initiiert. Aktuell befinden sich 24 Genossenschaften umgesetzt mit 569 Wohneinheiten in der Nutzungsphase, weitere Projekte sind im Bau oder in der Entwicklung.

Besonders relevant für dieses Projekt ist die regionale Erfahrung: Das kürzlich realisierte Projekt „Uns Lüttenborg eG“ in Lütjenburg liegt nur wenige Kilometer von Selent entfernt und wurde im gleichen Baustandard umgesetzt.

TING wurde zudem mit dem Nachhaltigkeitspreis der Landeshauptstadt Kiel ausgezeichnet, was die langfristige Ausrichtung und den Fokus auf nachhaltige Wohnkonzepte unterstreicht.

Für Anleger bedeutet dies: Das Projekt basiert nicht auf einer einmaligen Entwicklung, sondern auf einem vielfach erprobten Modell mit nachweisbarer Umsetzungserfahrung im gleichen Marktumfeld.

Team

Dr. Jasna Hamidović-Baumgarten
Vorständin und Mitglied in der Geschäftsleitung von TING

Sie verantwortet die operative Umsetzung des Projekts und begleitet genossenschaftliche Wohnprojekte entlang des gesamten Lebenszyklus – von der Konzeption über die Finanzierung bis zur Übergabe.

Langjährige Erfahrung in der Umsetzung vergleichbarer Projekte.

Ferdinand Borchmann-Welle
Gründer und Geschäftsführer der TING

Initiator zahlreicher Genossenschaftsprojekte mit Fokus auf Standortentwicklung, Projektkonzeption und Finanzierungsstruktur.

Erfahrung in der Entwicklung skalierbarer Wohnprojekte.

Die Kombination aus spezialisierter Projektentwicklung und klarer operativer Verantwortung stärkt die Umsetzungsbasis des Projekts.

Investmentlogik & Rückzahlungsmechanismus

Bei diesem Investment handelt es sich um die Finanzierung der frühen Projektphase.
Was wird finanziert?
  • Grundstückskauf inkl. Erwerbsnebenkosten
  • Vorkosten der Projektentwicklung (Planung, Genehmigungen)
Grundlage für die Umsetzung des Projekts
Wie erfolgt die Rückzahlung?
  • Eintritt neuer Mitglieder in die Genossenschaft
  • Einzahlung von Genossenschaftsanteilen
  • Verwendung dieser Mittel zur Rückzahlung
Rückzahlung basiert auf Belegung – nicht auf Verkauf
Sicherheiten & Risiken

Details zur Besicherung sowie zu den wesentlichen Risiken finden Sie im Abschnitt „Sicherheiten & Risiken“.

Nachhaltigkeit

Die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs oder "Global Goals") sind Teil der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und bilden den internationalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung bis 2030. Diese SDGs sollen Armut, Ungleichheit und Klimawandel ein Ende setzen.

Die Nachhaltigkeit des Projekts ergibt sich aus der Kombination von energieeffizientem Neubau, staatlicher Förderung und einem genossenschaftlichen Wohnmodell.

Im Fokus steht nicht die kurzfristige Wertsteigerung, sondern die langfristige Nutzung und stabile Bewirtschaftung von Wohnraum.

SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Das Projekt schafft dauerhaft bezahlbaren Wohnraum durch ein genossenschaftliches Modell, das nicht auf Verkauf, sondern auf langfristige Nutzung ausgelegt ist. Durch die Kombination aus frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen wird eine soziale Durchmischung ermöglicht. Gleichzeitig sorgt die Struktur der Genossenschaft für stabile Wohnverhältnisse und schützt Bewohner vor marktbedingter Verdrängung.

SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

Der Neubau erfolgt im KfW EH40 NH Standard, wodurch der Energiebedarf deutlich unter dem gesetzlichen Referenzwert liegt. Ergänzt durch geplante Maßnahmen wie Wärmepumpen und Photovoltaik wird der CO₂-Ausstoß reduziert und die Energieeffizienz verbessert. Das Projekt trägt damit zu einem ressourcenschonenden und zukunftsfähigen Gebäudebestand bei.

SDG 10 – Weniger Ungleichheiten

Durch den Anteil von 12 dauerhaft geförderten Wohnungen (WBS/WBS+20) wird gezielt Wohnraum für Haushalte mit unterschiedlichen Einkommen geschaffen. Das Genossenschaftsmodell ermöglicht zudem den Zugang zu Wohnraum unabhängig von klassischem Eigentumserwerb. Dadurch wird die Teilhabe am Wohnungsmarkt breiter zugänglich gemacht und soziale Ungleichheit reduziert.

Unternehmensinformationen

Firmenname: Wohngenossenschaft Fleur de Selent eG
Vorstand: Dr. Jasna Hamidović-Baumgarten
Geschäftsnummer: GnR 584 KI (Amtsgericht Kiel)
Gründungsjahr: 2023
Adresse: Lise-Meitner-Straße 1-7
24223 Schwentinental
Deutschland
Branche: Wohnungswesen / Genossenschaftliches Wohnen
Standort: Selent, Schleswig-Holstein
Webseite: ting-projekte.de
Social Media:

Zahlen & Wirtschaftlichkeit

Gesamtkalkulation

Die folgenden Angaben basieren auf der aktuellen Planung der privaten Wohngenossenschaft.
Die Gesamtinvestitionskosten werden derzeit mit rund 10.547.000 Euro veranschlagt.

Die Werte ergeben sich aus der Projektkalkulation und berücksichtigen marktübliche Vergleichsgrößen.
Da es sich um Prognosen handelt, können Abweichungen nicht ausgeschlossen werden.

Position Betrag Anteil
Grundstück & Erwerbsnebenkosten 1.696.000 € 16,1 %
Bau- und Ausstattungskosten 6.480.000 € 61,4 %
Baunebenkosten inkl. Entwicklung 1.740.000 € 16,5 %
Finanzierungskosten 632.000 € 6,0 %
Gesamt 10.547.000 € 100 %

Mittelherkunft

Zur Finanzierung des Projekts mit einem Gesamtvolumen von rund 10.547.000 Euro greift die private Wohngenossenschaft auf eine breit diversifizierte Kapitalstruktur zurück. Den größten Anteil stellen dabei öffentliche Fördermittel in Höhe von 7.430.000 Euro.

Diese werden über Programme der KfW (staatliche Förderbank Deutschlands) sowie der IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) bereitgestellt. Beide Institutionen vergeben zinsgünstige Darlehen und Fördermittel insbesondere für energieeffiziente und nachhaltige Bauprojekte.

Die Fördermittel sind an klare Förderkriterien gebunden und langfristig ausgerichtet. Sie bilden damit die zentrale und stabile Finanzierungsbasis für das Bauvorhaben.

Ergänzt wird die Finanzierung durch Mitgliedseinlagen in Höhe von 1.892.000 Euro, die von den zukünftigen Bewohnern der Genossenschaft eingebracht werden. Diese stellen wirtschaftliches Eigenkapital dar und sind ein wesentlicher Bestandteil des genossenschaftlichen Modells.

Die über Invesdor platzierte Anleihe in Höhe von 1.125.000 Euro dient als kurzfristige Zwischenfinanzierung für den Grundstückserwerb und die Projektvorbereitung. Zusätzlich wird die Kapitalstruktur durch ein weiteres Darlehen in Höhe von 100.000 Euro ergänzt.

Gesamtfinanzierung
Position Betrag Anteil
Fördermittel (KfW + IB.SH) 7.430.000 € 70,5 %
Mitgliedseinlagen 1.892.000 € 17,9 %
Invesdor-Anleihe 1.125.000 € 10,7 %
Weitere Darlehen 100.000 € 0,9 %
Gesamt 10.547.000 € 100 %
Rückzahlung der Anleihe
Refinanzierung über Mitgliedseinlagen
1.125.000 €
Die Invesdor-Anleihe wird als Zwischenfinanzierung eingesetzt. Die Rückzahlung ist aus weiteren Mitgliedseinlagen der Genossenschaft geplant.
Wichtig: Die Fördermittel von KfW und IB.SH sind zweckgebunden für den Bau und stehen nicht für die Rückzahlung der Anleihe zur Verfügung. Die Rückzahlung hängt maßgeblich vom weiteren Aufbau der Mitgliederstruktur ab.

Business Case & Rückzahlungen

Die Immobilie wird nicht verkauft, sondern bleibt dauerhaft im Besitz der Genossenschaft.

Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt aus den Einlagen neuer Mitglieder und ist damit direkt an den Fortschritt des Eintritts neuer Mitglieder gekoppelt.

Wohngenossenschaften wirtschaften grundsätzlich kostenorientiert – das ist ihr Wesenskern. Die Kalkulation ist daher bewusst konservativ ausgelegt: Die laufenden Einnahmen decken die Kosten vollständig, ein möglicher Überschuss wird in die Rücklagen eingestellt und stärkt die finanzielle Stabilität der Genossenschaft.

Ziel ist nicht die Maximierung von Gewinnen, sondern dauerhaft bezahlbarer Wohnraum mit stabilen und planbaren Rahmenbedingungen.

Einnahmen
333.000 €
pro Jahr
Aufwendungen
~318.000 €
pro Jahr
Planüberschuss
~15.000 €
DSCR 1,05x
Die Kalkulation ist bewusst konservativ ausgelegt und zeigt, dass die laufenden Einnahmen die Kosten weitgehend decken. Die geplanten Einnahmen decken die laufenden Aufwendungen und ergeben einen kleinen Sicherheitspuffer. Das Projekt ist kostenorientiert kalkuliert und nicht auf Gewinnmaximierung ausgelegt.

Zahlungsfluss

Anleger erhalten eine feste Verzinsung von 6,5 % p. a., die quartalsweise ausgezahlt wird.

  • Laufzeitbeginn: 29.05.2026
  • Zinszahlungen: quartalsweise
  • Rückzahlung: endfällig im November 2027

Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich und erfolgt ohne Reduzierung der vereinbarten Verzinsung. In diesem Fall erhalten Anleger die Zinsen mindestens bis zum 12. Monat der Laufzeit, bei späterer Rückzahlung bis zum regulären Laufzeitende.

Zahlungsfluss
Start
Laufzeitbeginn
29.05.2026
%
Zinszahlung
September 2026
%
Zinszahlung
Dezember 2026
%
Zinszahlung
März 2027
%
Zinszahlung
Juni 2027
%
Zinszahlung
September 2027
Tilgung
November 2027
Anlegende erhalten 6,5 % p. a. mit quartalsweisen Zinszahlungen. Die Rückzahlung des investierten Kapitals erfolgt endfällig im November 2027.

Sicherheiten & Risiken

Sicherheiten

Das Investment wird durch eine erstrangige Grundschuld auf das Projektgrundstück besichert werden.

Sicherheit Rangfolge Sicherungsgeber Kontaktdaten
Grundschuld eingetragen im Grundbuch von Selent des Amtsgerichtes Plön, Blatt 714,
Flurstück 418
Erster Rang Wohngenossenschaft Fleur de Selent eG Lise-Meitner-Straße 1–7
D-24223 Schwentinental

Die Werthaltigkeit von Sicherheiten oder Garantien kann schwanken, insbesondere im Falle eines Verzugs, was zu einer geringeren Rendite führen kann.

Risiken

Eine Investition in Immobilienprojekte ist stets mit Risiken verbunden. Neben allgemeinen Risiken, die mit Finanzierung einhergehen, bestehen auch spezifische Risiken, die sich aus dem jeweiligen Projekt, dem Projektträger und der gewählten Finanzierungsstruktur ergeben.

Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Darstellung der wesentlichen Risiken dieser Investition, wie sie im Anlagebasisinformationsblatt (KIIS) beschrieben sind. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.

Anlegende sollten sich bewusst sein, dass im ungünstigsten Fall ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich ist.

Es besteht das Risiko, dass der Projektträger bis zum Fälligkeitstermin der Teilschuldverschreibungen nicht ausreichend zahlungsfähige und zahlungswillige Mitglieder gewinnt, die die für die Rückzahlung erforderlichen Genossenschaftseinlagen in Höhe von EUR 1.125.000 einzahlen. Die Planeinlagen betragen insgesamt 3.117.000 Euro, davon sind bereits 1.147.000 Euro (stand April 2026) eingezahlt. Es sind daher noch 1.970.000 Euro Mitgliedseinlagen ausstehend bis zum Erreichen des vorgenannten Gesamtbetrags.

Weiterhin besteht das Risiko, dass der geplante Baubeginn nicht den Planungen entsprechend umgesetzt werden kann, beispielsweise aufgrund von Verzögerungen bei einer ggf. erforderlichen gesonderten Baugenehmigung bzw. Verzögerung bei der Genehmigung auf Basis eines ordnungsgemäß aufgestellten Bebauungsplanes, Baukosteneskalation, steigenden Finanzierungszinsen für Mitglieder, Wegfall von Fördermitteln oder regulatorischen Änderungen.

Dies könnte dazu führen, dass potenzielle Mitglieder ihre Einlagen nicht oder nicht rechtzeitig leisten, was wiederum die Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen oder die Zinszahlungen durch den Projektträger an die Anleger negativ beeinflussen oder gänzlich verhindern könnte. Scheitert das Projekt vollständig, ist nur das unbebaute Grundstück als Sicherheit verwertbar; der Verwertungserlös kann nach Abzug von Kosten erheblich unter dem Nominalbetrag der Teilschuldverschreibungen liegen, sodass Anleger einen Teil- oder Totalverlust erleiden können

Der Projektträger zählt zum Sektor „Baugewerbe" (entsprechend der Klassifizierung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006, Abschnitt F).

Zu den besonderen Risiken dieses Sektors zählen unter anderem negative makroökonomische Veränderungen, wie ansteigende Baukosten, Zinserhöhungen und rückläufige Nach-frage nach genossenschaftlichem Wohnen, sowie politische und regulatorische Veränderungen (Baurecht, Energiestandards, Förderkürzungen), die sich nach-teilig auf das Marktumfeld auswirken können. Diese Faktoren könnten den Erfolg des Projekts und insbesondere die Mitgliedergewinnung beeinträchtigen.

Eine marktweite Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen kreditgebender Banken kann dazu führen, dass potenzielle Mitglieder ihre Genossenschaftseinla-gen nicht finanzieren können und damit die für die Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen erforderlichen Mittel nicht oder nur teilweise aufgebracht werden. Fehleinschätzungen bei der Zielgruppenansprache oder unzureichende regionale Nachfrage in der ländlichen Gemeinde Selent können die Mitgliederakquise erschweren. Eine Verschlechterung der Standortbedingungen (Verkehrsanbindung, Infrastruktur, demografische Entwicklung) kann sich nachteilig auf die Attrak-tivität des Wohnprojekts und die Zahlungsbereitschaft potenzieller Mitglieder auswirken. Negative wirtschaftliche Auswirkungen können sich auch daraus erge-ben, dass kalkulierte zukünftige Mitgliedereinlagen (abzüglich der Kosten) nicht in geplanter Höhe entstehen.

Bei dieser Investition sind die Anleger dem Insolvenzrisiko des Projektträgers ausgesetzt. Dieses Risiko wird von zahlreichen, oft Die Anleihegläubiger der Teilschuldverschreibungen tragen vollständig die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Projektträgers, d.h. das Risiko, dass der Projektträger vorübergehend oder endgültig nicht zur termingerechten Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Anleihegläubigern und/oder Dritten in der Lage ist. Insbesondere im Rahmen eines Insolvenzverfahrens könnten die Anleihegläubiger einen Totalverlust erleiden. Folgende besondere Vorkommnisse könnten dazu führen:

  • (schwerwiegende) Veränderung der makroökonomischen Lage,
  • Misswirtschaft,
  • mangelnde Erfahrung,
  • Betrug,
  • Finanzierung, die nicht dem Geschäftszweck entspricht,
  • erfolglose Einführung des Leistungsangebots des Projektträgers,
  • mangelnder Cashflow.

Die Anleger tragen das Risiko der Verwertbarkeit der gestellten Sicherheiten. Im Falle einer Insolvenz der Sicherheitengeber kann dies zu verspäteten Zahlungen, Zinsausfällen oder zum Verlust des investierten Kapitals führen. Details zu den vereinbarten Sicherheiten und den Sicherheitengebern finden sich in Teil D Punkt f) dieses Dokuments.

Es besteht das Risiko, dass die Rendite niedriger als erwartet ausfällt, sich verzögert oder vollständig ausbleibt. Zins- und Rückzahlungen hängen von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zahlungsfähigkeit des Projektträgers ab und können ganz oder teilweise ausfallen. Anleger können daher ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Zusätzlich können Inflation, Wechselkursschwankungen, Kosten sowie individuelle steuerliche Gegebenheiten die Rendite weiter mindern.

Es besteht das Risiko, dass die Schwarmfinanzierungsplattform zeitweise oder dauerhaft nicht verfügbar ist oder den Geschäftsbetrieb einstellt. In diesem Fall kann es zu Verzögerungen bei der Kommunikation sowie bei Zins- und Rückzahlungen kommen. Die vertraglichen Ansprüche der Anleger gegenüber dem Projektträger bleiben hiervon unberührt; die Durchsetzung dieser Ansprüche kann jedoch erschwert sein. Da der Schwarmfinanzierungsdienstleister zu keinem Zeitpunkt Besitz oder Eigentum an den Anlegergeldern erlangt und die Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstleister erfolgt, ist ein Verlust des eingesetzten Kapitals allein aufgrund eines Plattformausfalls unwahrscheinlich.

Die Teilschuldverschreibungen haben eine feste Laufzeit und unterliegen während dieser Laufzeit keiner ordentlichen Kündigung durch die Anleger. Eine Veräußerung ist nur eingeschränkt möglich, da die Übertragung technisch auf registrierte digitale Schließfächer beschränkt ist. Die registerführende Stelle des E-Wertpapierregisters ist die Smart Registry GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter der Registernummer HRB 234468 B. Die digitalen Schließfächer sind IT-Anwendungen, die die Verwahrung und Übertragung von E-Wertpapieren ermöglichen. Derzeit besteht weder ein Börsenhandel noch ein liquider Sekundärmarkt für die Teilschuldverschreibungen. Auch im Falle einer späteren Einbeziehung in den Handel ist ungewiss, ob sich ein funktionierender Markt entwickelt. Anleger können daher gezwungen sein, die Teilschuldverschreibungen bis zum Laufzeitende zu halten und tragen das Risiko, keinen Käufer zu finden oder die Anlage nur mit finanziellen Einbußen veräußern zu können. Die Teilschuldverschreibungen können sich als vollständig illiquide erweisen.

Es bestehen zudem folgende wertpapierbezogene Risiken:

  • Keine Einflussnahme- und Mitwirkungsrechte Die Teilschuldverschreibungen selbst begründen ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegen den Projektträger und gewähren keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und/oder Stimmrechte an bzw. in der Gesellschafterversammlung des Projektträgers. Es können in der Gesellschafterversammlung des Projektträgers Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden, die sich nachteilig auf die einzelnen Anleihegläubiger auswirken können. Die Anleihegläubiger haben keine Möglichkeit auf die Geschäftstätigkeit des Projektträgers Einfluss zu nehmen. Dies gilt auch für die Verwendung des durch die Ausgabe der Teilschuldverschreibungen eingeworbenen Kapitals. Insbesondere haben Anleihegläubiger nicht die Möglichkeit, verlustbringende Geschäftstätigkeiten des Projektträgers zu beenden, ehe das eingebrachte Kapital verbraucht ist. Für die Anleihegläubiger kann dies bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.
  • Verschlechterung der Konditionen durch Mehrheitsbeschluss: Nach den Emissionsbedingungen können diese auch während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen geändert werden, wenn die nach den Emissionsbedingungen erforderlichen Zustimmungen durch entsprechende Mehrheitsbeschlüsse der Anleihegläubiger vorliegen. Der einzelne Anleihegläubiger trägt insoweit das Risiko, dass sich gegen seinen Willen aufgrund des Mehrheitsbeschlusses der Anleihegläubiger Änderungen der Emissionsbedingungen ergeben, die sich möglicherweise zu seinem Nachteil auswirken (z.B. geringere Verzinsung, verlängerte Laufzeit oder Verzichte).
  • Technologie- und Datenbank-Risiken: Die Technologie sowie alle damit in Verbindung stehenden technologischen Komponenten und regulierten Dienstleistungen (z.B. digitale Verwahrung, E-Wertpapierregisterführung) befinden sich nach wie vor in einem frühen technischen Entwicklungsstadium. Für die Anleihegläubiger besteht das Risiko, dass diese Technologie technischen Schwierigkeiten ausgesetzt ist oder ihre Funktionsfähigkeit durch äußere Einflüsse beeinträchtigt wird. Durch einen teilweisen oder vollständigen Zusammenbruch der für die E-Wertpapiere relevanten elektronischen dezentralen Datenbank (nachfolgend „E-Datenbank“) könnte dem Anleihegläubiger der Zugang zu seinen E-Wertpapieren vorübergehend und endgültig unmöglich werden. Es besteht das Risiko von Attacken gegen das Netzwerk oder die verwendete E-Datenbank. Dabei sind unterschiedliche Arten von Angriffen denkbar. Diese Angriffe können das Netzwerk bzw. die E-Datenbank unbenutzbar machen, so dass es Anleihegläubigern nicht möglich wäre, die E-Wertpapiere zu transferieren. Sollte das Netzwerk bzw. die E-Datenbank gänzlich unbrauchbar werden, besteht das Risiko, dass Anleihegläubiger auf ihre Digitalen Schließfächer gar keinen Zugriff mehr haben. Im schlimmsten Fall kann dies zum unwiederbringlichen Verlust der E-Wertpapiere führen. Der Projektträger bietet den Anleihegläubigern über einen zugelassenen Verwahrer von E-Wertpapieren eine technische Lösung, die dazu dient E-Wertpapiere zu halten, zu speichern und darüber zu verfügen. Es besteht das Risiko, dass diese Lösung fehlerbehaftet und/oder für mögliche Hackerangriffe besonders anfällig ist. Dadurch können die Anleihegläubiger möglicherweise vorübergehend oder dauerhaft keinen Zugriff auf ihre E-Wertpapiere haben, was im schlimmsten Fall zum unwiederbringlichen Verlust der E-Wertpapiere führen kann. Die Verwaltung im Sinne der laufenden Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus den E-Wertpapieren übernimmt weder der Verwahrer von E-Wertpapieren noch der Projektträger.

Die oben aufgeführten Risiken sind nicht die einzigen Risikofaktoren, die sich auf die Geschäftstätigkeit des Projektträgers auswirken. Andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die der Projektträger derzeit nicht sieht oder die er derzeit für irrelevant hält, können ebenfalls einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, die Geschäftsentwicklung und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Projektträgers haben. 

FAQ

Im Rahmen der Projektvorstellung können Fragen zu Struktur, Ablauf und Funktionsweise der Investition entstehen.
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Projekt und Ihr Investment.

Sollten darüber hinaus weitere Fragen bestehen, können Sie sich jederzeit direkt an uns wenden.

Das Genossenschaftsmodell – einfach erklärt

Eine Wohngenossenschaft ist ein etabliertes Wohnmodell in Deutschland: Bewohner werden Mitglieder, leisten Genossenschaftseinlagen und erhalten dafür ein langfristiges Wohnrecht. Dieses Modell hat in Deutschland eine lange Tradition und wird gezielt eingesetzt, um Wohnraum dauerhaft dem freien Markt zu entziehen.

Was ist eine Wohngenossenschaft?

Statt Wohnungen zu kaufen oder klassisch zu mieten, werden Bewohner Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft bleibt dauerhaft Eigentümerin der Immobilie.

  • Langfristige Sicherung bezahlbaren Wohnraums
  • Vermeidung von Spekulation
  • Stabile Wohnverhältnisse

Warum ist das für Investoren relevant?

Im Unterschied zu klassischen Immobilienprojekten basiert dieses Modell nicht auf einem Verkauf der Immobilie.

  • Kein Verkaufs-Exit erforderlich
  • Rückzahlung über Mitgliedseinlagen
  • Nachfrage basiert auf realem Wohnbedarf

Anwendung auf das Projekt in Selent

  • ca. 50 % der Wohnungen belegt oder reserviert
  • ca. 1,1 Mio. € Mitgliedseinlagen bereits eingebracht
  • Break-even bei ca. 58 % Belegung

Fördermittel sind zweckgebunden für den Bau und nicht für die Rückzahlung der Anleihe vorgesehen.

Genossenschaften werden regelmäßig durch unabhängige Prüfungsverbände kontrolliert.
1
Sie investieren

Finanzierung von Grundstück und Projektstart.

2
Mitglieder treten bei

Einzahlungen für das Wohnrecht in die Genossenschaft.

3
Rückzahlung

Erfolgt aus den gesammelten Mitgliedseinlagen.

Ihre Rückzahlung hängt von den Mitgliedereinlagen ab – nicht vom Verkauf der Immobilie.

Das Investment dient als kurzfristige Zwischenfinanzierung für den Grundstückskauf sowie die Vorkosten der Projektentwicklung (z. B. Planung und Genehmigungen). Dadurch wird die Voraussetzung geschaffen, dass die Genossenschaft das Projekt umsetzen kann.

Die Rückzahlung erfolgt aus Genossenschaftseinlagen neuer Mitglieder. Sobald ausreichend zukünftige Bewohner beigetreten sind und ihre Einlagen leisten, wird die Anleihe zurückgeführt.

Der entscheidende Faktor ist der Belegungsaufbau. Je mehr Wohnungen durch Mitglieder belegt sind, desto mehr Eigenmittel fließen ins Projekt und desto näher rückt die Rückzahlung.

Das Grundstück ist gesichert, Baurecht liegt vor und rund 50 % der Wohnungen sind bereits belegt oder reserviert. Damit wurden zentrale Voraussetzungen bereits erfüllt.

Ein Großteil der Finanzierung (über 70 %) erfolgt über Fördermittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau, staatliche Förderbank Deutschlands) und der IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein, regionale Förderbank des Bundeslandes).
Diese Mittel sind jedoch zweckgebunden für den Bau des Projekts und stehen nicht für die Rückzahlung der Anleihe zur Verfügung.

So funktioniert Ihr Investment
1
Sie investieren
Ihr Investment finanziert den Grundstückskauf und die Projektvorbereitung.
2
Mitglieder treten bei
Neue Bewohner leisten Genossenschaftseinlagen für ihr Wohnrecht.
3
Rückzahlung
Die gesammelten Einlagen werden zur Rückzahlung Ihrer Anleihe verwendet.
Ihre Rückzahlung hängt vom Projektfortschritt (Belegung) ab – nicht vom Verkauf der Immobilie.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine staatliche Förderbank in Deutschland, die zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für Projekte wie energieeffizientes und nachhaltiges Bauen bereitstellt. Die IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) ist die regionale Förderbank des Bundeslandes Schleswig-Holstein und unterstützt Projekte vor Ort ebenfalls mit Fördermitteln und günstigen Finanzierungen.

Updates

Derzeit sind keine Updates vorhanden.

Im Verlauf der Finanzierung wird dieser Teil regelmäßig um neue Informationen ergänzt. Dazu gehören die Beantwortung eingegangener Fragen von Anlegenden in Form von FAQs sowie die Ergänzung um zusätzliche projektrelevante Informationen. Um über neue Updates zeitnah informiert zu werden, abonnieren Sie unseren Newsletter.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an!

Kontakt


Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
E-Mail: service@invesdor.de
Telefon: +49 (0)30 364 285 707

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Kutschker

Sebastian Kutschker

Lead Investor Relations

DE | EN

Folgen Sie uns


Unsere Profile in den sozialen Medien:

Google Bewertungen

Google Bewertungsscore

Ausgezeichnet als Top-Innovator 2021

Ausgezeichnet als Top-
Innovator 2021.

ECSP lizensiert

Invesdor ist gemäß der
ECSP-Verordnung der EU lizensiert.