(i) Projektabhängigkeiten wie Finanzierung, rechtliche Aspekte, Lizenzvergabe, Urheberrechte:
Im Rahmen des Schwarmfinanzierungsangebots könnte weniger Kapital als geplant eingeworben werden. Dies könnte dazu führen, dass es dem Projektträger aufgrund fehlender Mittel nicht gelingt sein geplantes Projekt erfolgreich umzusetzen. Dies würde zu geringeren Einnahmen bei dem Projektträger aus seiner Geschäftstätigkeit führen und sich negativ auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Dies kann zur Folge haben, dass die Ansprüche aus den Teilschuldverschreibungen nicht oder nicht in der geplanten Höhe bedient werden können. Im schlimmsten Fall kommt es zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Verstöße gegen gesetzliche oder behördliche Auflagen können zu Maßnahmen von Behörden (Bußgelder, Schließung von Betrieben etc.) führen. Dies würde zu geringeren Einnahmen bei dem Projektträger aus seiner Geschäftstätigkeit führen und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Projektträgers auswirken. Für die Inhaber der Teilschuldverschreibungen (nachfolgend „Anleihegläubiger“) kann dies bedeuten, dass Zins- und Tilgungszahlungen ganz oder teilweise ausfallen.
Da die Produkte in China hergestellt werden, sind funktionierende Lieferketten für das Geschäft des Projektträgers von strategischer Bedeutung. Es besteht das Risiko, dass sich die gesetzlichen oder behördliche Anforderungen hinsichtlich der vorbenannten Lieferketten verändern. Dies kann zu höheren Kosten für den Projektträger führen und sich damit nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Projektträgers auswirken. Für die Anleihegläubiger kann dies bedeuten, dass Zins- und Tilgungszahlungen ganz oder teilweise ausfallen. Obwohl die intern entwickelten Designs durch das Designrecht geschützt sind (> 700 eingetragene Designrechte) und auch mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts durchgesetzt werden, besteht das Risiko, dass die Produktdesigns des Projektträgers angefochten werden, was zu kostenintensiven Gerichtsverfahren führen würde. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Finanzlage und die Ertragslage des Projektträgers. Für die Anleihegläubiger könnte dies bedeuten, dass Zins- und Tilgungszahlungen ganz oder teilweise ausfallen.
(ii) Auftreten ungünstiger Szenarien mit negativen Auswirkungen:
In den Planungen des Projektträgers wird davon ausgegangen, dass die Produktion des (Koch-)Geschirrs und der Küchenaccessoires in China und der Versand nach Deutschland wie in den Vorjahren reibungslos verlaufen werden. Die im Rahmen der Planung getroffenen Annahmen des Projektträgers bezüglich der Produktion und Lieferung von (Koch-)Geschirr und der Küchenaccessoires könnten sich als unzutreffend erweisen. Szenarien wie Pandemie und/oder politische Spannungen können zu Lieferkettenprobleme führen, sodass es dem Projektträger nicht gelingen könnte, das (Koch-)Geschirr und die Küchenaccessoires in der benötigten Menge und/oder Qualität zu beschaffen und gewinnbringend zu verkaufen. Für die Anleihegläubiger kann dies bedeuten, dass Zins- und Tilgungszahlungen ganz oder teilweise ausfallen.
(iii) (Technologische) Entwicklung von Wettbewerbern oder konkurrierenden Produkten:
Der Projektträger könnte möglicherweise nicht in der Lage sein, mit bestehenden und potenziellen neuen Wettbewerbern effektiv zu konkurrieren oder auf Veränderungen im Wettbewerbsumfeld zu reagieren, was sich negativ auf die Geschäftsentwicklung des Projektträgers auswirken könnte. Insbesondere könnten sich Risiken für das Geschäft des Projektträgers daraus ergeben, dass diese Wettbewerber ihr Geschäft erfolgreicher als der Projektträger ausbauen, wodurch sich die Auftragslage des Projektträgers verschlechtern könnte. (iv) vom Projektträger ausgehende Risiken:
Bei dem Projektträger handelt es sich zwar nicht um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, dennoch befindet der Projektträger sich in einer Wachstumsphase und die Finanzierung eines solchen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Wird die bereits etablierte Geschäftsidee zukünftig nicht mehr vom Markt angenommen oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht das Risiko der Insolvenz des Projektträgers. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Finanzierung, dem Team, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für die Anleihegläubiger, die in ein in einer Wachstumsphase befindliches Unternehmen investieren, erhöht sich dadurch das Risiko, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren.
Der Projektträger hat ein Managementrisiko, da der alleinige Geschäftsführer Nikolaj Pecherski indirekt auch 100 % der Gesellschaftsanteile des Projektträgers hält. Jede Abwesenheit des Geschäftsführers könnte den Entscheidungsprozess verlangsamen, was zu geringeren Einnahmen des Projektträgers aus seiner Geschäftstätigkeit führen und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Projektträgers auswirken könnte. Für die Anleihegläubiger kann dies bedeuten, dass Zins- und Tilgungszahlungen ganz oder teilweise ausfallen.
Der Projektträger trägt auch ein strukturelles Risiko, da die Beibehaltung des bestehenden Gesellschafterdarlehens an Bedingungen geknüpft ist. Jede Nichterfüllung der entsprechenden Bedingungen würde sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Projektträgers auswirken. Für die Anleihegläubiger kann dies bedeuten, dass Zins- und Tilgungszahlungen ganz oder teilweise ausfallen.
Bei dem Projektträger besteht das Risiko von Managementfehlern. Es kann in technischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht zu Fehleinschätzungen kommen. Ebenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Gesellschafterstruktur in Zukunft ändert und dritte Personen einen beherrschenden Einfluss auf den Projektträger gewinnen können. Es besteht das Risiko, dass es dem Projektträger nicht gelingt, hinreichend qualifizierte Mitarbeiter zur Umsetzung der Geschäftsstrategie, in notwendiger Zahl zu halten bzw. einzustellen. Durch den Verlust von Mitarbeitern mit entsprechenden Schlüsselqualifikationen besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht. Können die Schlüsselpersonen nicht dauerhaft durch qualifizierte Mitarbeiter ersetzt werden, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung des Projektträgers haben. Dadurch könnte sich die Höhe der Zinszahlungen an die Anleihegläubiger und die Rückzahlung des Anlagebetrags reduzieren oder diese könnten ausfallen. Im schlimmsten Fall kommt es zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Es besteht das Risiko, dass über den Projektträger in der Presse negativ berichtet wird. Dies kann zu erheblichen Umsatzrückgängen und Verlusten bei dem Projektträger führen, weil das Leistungsangebot des Projektträgers in der Folge der negativen Berichterstattung nur noch unzureichend nachgefragt wird. Im schlimmsten Fall kann dies auch zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.