(i) Projektabhängigkeiten wie Finanzierung, rechtliche Aspekte, Lizenzvergabe, Urheberrechte:
Im Rahmen des Schwarmfinanzierungsangebots könnte weniger Kapital als geplant eingeworben werden. Dies könnte dazu führen, dass es dem Projektträger aufgrund fehlender Mittel nicht gelingt sein geplantes Projekt erfolgreich umzusetzen. Dies würde zu geringeren Einnahmen bei dem Projektträger aus seiner Geschäftstätigkeit führen und sich negativ auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Dies kann zur Folge haben, dass die Ansprüche aus den Teilschuldverschreibungen nicht oder nicht in der geplanten Höhe bedient werden können. Im schlimmsten Fall kommt es zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Verstöße gegen gesetzliche oder behördliche Auflagen können zu Maßnahmen von Behörden (Bußgelder, Schließung von Betrieben etc.) führen. Dies würde zu geringeren Einnahmen bei dem Projektträger aus seiner Geschäftstätigkeit führen und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Projektträgers auswirken. Für die Inhaber der Teilschuldverschreibungen (nachfolgend „Anleihegläubiger“) kann dies bedeuten, dass Zins- und Tilgungszahlungen ganz oder teilweise ausfallen.
Die rechtzeitige Erlangung von Baugenehmigungen und Finanzierungszusagen für jede zu errichtende RFU ist von strategischer Bedeutung für die Erreichung der geplanten Installationskapazitäten und damit für das geplante Wachstum des Projektträgers. Auch wenn derzeit 15 Anlagen an Landwirte verkauft wurden und bis Ende 2026 übergeben werden sollen, was einem Umsatzvolumen von rund 67 Millionen Euro entspricht, sind anfängliche Probleme beim Aufbau der RFUs aufgrund von Verzögerungen bei der Fertigstellung (z. B. aufgrund verspäteter Baugenehmigungen oder Finanzierungszusagen) nicht auszuschließen. Auch wenn sich die Materialkosten im Falle von Verzögerungen nach hinten verschieben, würde sich jede Verzögerung bei der Fertigstellung der RFUs negativ auf die geplanten Cashflows auswirken, zumal die Personalkosten nicht ganz flexibel angepasst werden können. Zudem resultieren die gebuchten Umsätze größtenteils aus erbrachten Planungsleistungen für die Erstellung der RFU's, die erst mit Erteilung der Baugenehmigung zahlungswirksam werden. Es besteht das Risiko, dass bei Versagen von Baugenehmigungen diese Umsätze nicht realisiert werden könnten. Für die Anleihegläubiger kann dies bedeuten, dass Zins- und Tilgungszahlungen ganz oder teilweise ausfallen.
Darüber hinaus besteht ein rechtliches Risiko, das sich aus der Tatsache ergibt, dass die Tierhaltung (einschließlich der BSF-Larven) vielen Gesetzen und Vorschriften unterliegt, die ebenfalls Änderungen unterliegen können. Im Falle von Änderungen der gesetzlichen und/oder behördlichen Anforderungen wird der Projektträger möglicherweise nicht in der Lage sein, die neuen Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen, was zu Maßnahmen seitens der Behörden (Geldstrafen, Schließung von Betrieben usw.) führen kann. Dies würde zu geringeren Einnahmen des Projektträgers aus seiner Geschäftstätigkeit führen und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Projektträgers auswirken. Für die Anleihegläubiger kann dies bedeuten, dass Zins- und Tilgungszahlungen ganz oder teilweise ausbleiben. Darüber hinaus ist zwar kein Patentschutz für RFUs oder Verfahren als Ganzes möglich, da das Verfahren selbst seit Jahren verwendet wird und keinen technischen Fortschritt im Sinne des Patentrechts darstellt, jedoch ist die spezielle Mastschale patentgeschützt. Im Hinblick auf diesen Patentschutz besteht das Risiko, dass der Patentschutz des Projektträgers angefochten wird, was zu kostenintensiven Gerichtsverfahren führen würde. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Finanzlage und die Ertragslage des Projektträgers. Für die Anleihegläubiger kann dies bedeuten, dass Zins- und Tilgungszahlungen ganz oder teilweise ausfallen.
(ii) Auftreten ungünstiger Szenarien mit negativen Auswirkungen:
In den Planungen des Projektträgers wird davon ausgegangen, dass die Nährstoffmischung aus organischen Abfällen für jede RFU individuell auf der Grundlage der in der Region verfügbaren organischen Abfallstoffe zusammengestellt wird, wodurch Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten vermieden werden. Die im Rahmen der Planung getroffenen Annahmen des Projektträgers bezüglich der konsistenten Versorgung mit Nährstoffmischungen in der erforderlichen Zusammensetzung könnten sich als unzutreffend erweisen. Jeder Fehlschlag bei der Beschaffung der Nährstoffmischung in der erforderlichen Zusammensetzung könnte zu einer geringeren Leistung der RFUs und damit zu einer Verringerung der Rentabilität führen. Für die Anleihegläubiger kann dies bedeuten, dass Zins- und Tilgungszahlungen ganz oder teilweise ausfallen. Darüber hinaus könnten, obwohl für einzelne Komponenten mehrere Lieferanten gepflegt werden, Szenarien wie eine Pandemie und/oder politische Spannungen zu Problemen in der Lieferkette führen, sodass der Projektträger vorübergehend nicht in der Lage sein könnte, die für den Aufbau der Zuchtbehälter erforderlichen Komponenten von Vertragspartnern zu vergleichbaren Konditionen schnell zu beschaffen und daher vorübergehend RFUs in der erforderlichen Menge und/oder Qualität nicht aufbauen und mit Gewinn verkaufen kann. Dies könnte zu vorübergehenden Einkommenseinbußen des Projektträgers führen und es dem Projektträger erschweren, die Ansprüche der Anleger bzw. Anleihegläubiger ordnungsgemäß zu bedienen.
(iii) (technologische) Entwicklung von Wettbewerbern oder konkurrierenden Produkten:
Der Projektträger könnte möglicherweise nicht in der Lage sein, mit bestehenden und potenziellen neuen Wettbewerbern effektiv zu konkurrieren oder auf Veränderungen im Wettbewerbsumfeld zu reagieren, was sich negativ auf die Geschäftsentwicklung des Projektträgers auswirken könnte. Insbesondere könnten sich Risiken für das Geschäft des Projektträgers daraus ergeben, dass diese Wettbewerber ihr Geschäft erfolgreicher als der Projektträger ausbauen, wodurch sich die Auftragslage des Projektträgers verschlechtern könnte.
(iv) vom Projektträger ausgehende Risiken:
Bei dem Projektträger handelt es sich zwar nicht um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, dennoch befindet der Projektträger sich in einer Wachstumsphase und die Finanzierung eines solchen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Wird die bereits etablierte Geschäftsidee zukünftig nicht mehr vom Markt angenommen oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht das Risiko der Insolvenz des Projektträgers. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Finanzierung, dem Team, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für die Anleihegläubiger, die in ein in einer Wachstumsphase befindliches Unternehmen investieren, erhöht sich dadurch das Risiko, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren.
Der Projektträger hat ein Managementrisiko, da der Vorstandsvorsitzende Philip Pauer auch die Mehrheit der Anteile am Projektträger hält. Eine Abwesenheit des Vorstandsvorsitzenden könnte den Entscheidungsprozess verlangsamen, was zu geringeren Einnahmen des Projektträgers aus seiner Geschäftstätigkeit führen und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Projektträgers auswirken könnte. Für die Anleihegläubiger kann dies bedeuten, dass Zins- und Tilgungszahlungen ganz oder teilweise ausfallen.
Bei dem Projektträger besteht das Risiko von Managementfehlern. Es kann in technischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht zu Fehleinschätzungen kommen. Ebenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Gesellschafterstruktur in Zukunft ändert und dritte Personen einen beherrschenden Einfluss auf den Projektträger gewinnen können. Es besteht das Risiko, dass es dem Projektträger nicht gelingt, hinreichend qualifizierte Mitarbeiter zur Umsetzung der Geschäftsstrategie, in notwendiger Zahl zu halten bzw. einzustellen. Durch den Verlust von Mitarbeitern mit entsprechenden Schlüsselqualifikationen besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht. Können die Schlüsselpersonen nicht dauerhaft durch qualifizierte Mitarbeiter ersetzt werden, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung des Projektträgers haben. Dadurch könnte sich die Höhe der Zinszahlungen an die Anleihegläubiger und die Rückzahlung des Anlagebetrags reduzieren oder diese könnten ausfallen. Im schlimmsten Fall kommt es zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Es besteht das Risiko, dass über den Projektträger in der Presse negativ berichtet wird. Dies kann zu erheblichen Umsatzrückgängen und Verlusten bei dem Projektträger führen, weil das Leistungsangebot des Projektträgers in der Folge der negativen Berichterstattung nur noch unzureichend nachgefragt wird. Im schlimmsten Fall kann dies auch zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.