Investitionen in Unternehmen sind mit Risiken verbunden. Die Investition in das Unternehmen stellt eine unternehmerische Investition dar, deren Ergebnis von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, deren zukünftige Entwicklung nicht vorhergesehen werden kann. Im Zusammenhang mit der Investition in das Unternehmen drohen dem Crowd-Investor Risiken, die zu einem Totalverlust des gesamten Investments führen können. Der Crowd-Investor sollte sein Investment nicht mit Fremdkapital finanzieren, da ansonsten trotz eines möglichen Totalverlustes Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen weiterbestehen können.
Der Crowd-Investor sollte die Investition in das Unternehmen nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwägen und nur dann investieren, wenn er einen Totalverlust des Investments in Kauf nehmen kann. Daher sollte ein Investment in ein Unternehmen nur einen gemäß der Risikobereitschaft angemessenen Anteil der Kapitalanlagen des Crowd-Investors darstellen, da er ansonsten auch seine Liquidität für andere Investments oder seine Lebensführung gefährdet. Um die Risiken seiner Investments in Unternehmen zu streuen, empfiehlt es sich, dass der Crowd-Investor sich nicht auf ein Investment in eine Kampagne konzentriert, sondern zur Diversifikation der Risiken ein Portfolio aus Anlagen und Investments aufbaut.
Anbieter und Emittent der Vermögensanlagen sind die jeweiligen Unternehmen. Kapilendo venture ist weder Anbieter noch Emittent der Vermögensanlage, sondern ist ausschließlich Vermittler. Kapilendo venture stellt lediglich über die Kapilendo-Website die Präsentation der Kampagne des Unternehmens zur Verfügung, erbringt jedoch in keinster Weise eine Anlageberatung oder sonstige Beratung. Kapilendo venture schließt mit dem Crowd-Investor keine Verträge über Beratungs- oder Auskunftsleistungen ab. Insbesondere ist Kapilendo venture nicht verpflichtet, den Crowd-Investor über die weiteren Entwicklungen des Unternehmens zu informieren. Darüber hinaus ist Kapilendo venture nicht verantwortlich für ausbleibende Zahlungen oder Vergütungen oder die Erfüllung sonstiger Pflichten des Unternehmens aus diesem Investmentvertrag.
Die Entscheidung darüber, ob der Crowd-Investor über die Kapilendo-Website in ein Unternehmen investiert und in welches Unternehmen er investiert, obliegt allein dem Crowd-Investor selbst. Der Crowd-Investor sollte sich sowohl bei seiner Investitionsentscheidung als auch während der Laufzeit rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich beraten lassen.
Die Veräußerung eines im Rahmen einer Kampagne auf der Kapilendo-Website durch Kapilendo venture vermittelten partiarischen Nachrangdarlehens durch den Crowd-Investor ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Partiarische Darlehen sind jedoch keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Eine Veräußerung dürfte daher in der Praxis schwierig oder sogar unmöglich sein, da für partiarische Darlehen kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz existiert. Der Crowd-Investor ist daher dem Risiko ausgesetzt, während der Laufzeit des Nachrangdarlehens nicht frei über seine investierten Mittel verfügen zu können.
Wichtiger Hinweis: Anleger / Darlehensgeber mit Sitz / gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die natürliche Personen sind, sind zum Abschluss von Nachrangdarlehen über die Plattform nur berechtigt, soweit dies nicht gewerbsmäßig erfolgt und nicht in einem Umfang erfolgt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.