Steuertipps für die Steuererklärung 2025: 10 wichtige Hebel, wie Investor*innen ihre Steuerlast senken können
Inhaltsverzeichnis
Wichtig vorab: Invesdor selbst darf keine Steuerberatung leisten. Für verbindliche Auskünfte ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung und kann die Besonderheiten Ihres Einzelfalls nicht berücksichtigen.
Die Steuererklärung 2025 bietet einige neue Entlastungen, unter anderem einen im Vergleich zu 2024 erhöhten Grundfreibetrag. Doch unabhängig von einzelnen Änderungen gilt: Der größte Hebel liegt darin, die eigenen Einkünfte systematisch zu erfassen und steuerliche Spielräume bewusst zu nutzen.
Für Investierende ist das besonders relevant. Kapitalerträge aus Wertpapieren, Beteiligungen oder Crowdinvesting erhöhen das Vermögen, führen aber auch zu zusätzlichen steuerlichen Pflichten. Wer Geldanlage und Steuererklärung getrennt betrachtet, zahlt oft mehr Steuern als nötig. Wer beides zusammendenkt, verbessert seine Nettorendite, ohne zusätzliches Risiko.
Im Folgenden finden Sie 10 praxisnahe Hebel für Ihre Steuererklärung 2025. Dabei legen wir den Fokus auf Privatanleger*innen, die Wertpapiere, Beteiligungen und Crowdinvesting nutzen.
1. Freibeträge kennen und aktiv ausschöpfen
Freibeträge legen fest, welcher Teil des Einkommens oder der Kapitalerträge überhaupt besteuert wird. Sie sind damit die Grundlage jeder steuerlichen Optimierung. Trotzdem bleiben sie in vielen Fällen ungenutzt oder werden nur teilweise berücksichtigt. Oft werden sie als „automatisch geregelt“ wahrgenommen.
Gerade bei Investierenden summieren sich diese Versäumnisse über Jahre. Ein nicht ausgeschöpfter Freibetrag wirkt nicht spektakulär, mindert aber dauerhaft das verfügbare Netto. Deshalb lohnt es sich, Freibeträge nicht nur zu kennen, sondern sie regelmäßig im Kontext der eigenen Einkommens- und Anlagesituation zu überprüfen.
Zu den zentralen Freibeträgen für die Steuererklärung 2025 zählen:
- der Grundfreibetrag
- der Sparer-Pauschbetrag
- Freibeträge für Kinder oder Alleinerziehende
2. Sparer-Pauschbetrag gezielt einsetzen
Der Sparer-Pauschbetrag ist für Anlegende einer der wichtigsten steuerlichen Hebel. Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete beziehungsweise eingetragene Lebenspartner*innen bleiben steuerfrei. Dieser Vorteil greift jedoch nur dann, wenn ein Freistellungsauftrag korrekt hinterlegt ist.
In der Praxis zeigt sich häufig ein anderes Bild: Vermögen ist auf mehrere Banken, Broker oder Plattformen verteilt, während der Freibetrag pauschal oder ungleichmäßig genutzt wird. Das führt dazu, dass bei einzelnen Instituten Abgeltungsteuer einbehalten wird, obwohl der Freibetrag an anderer Stelle noch nicht ausgeschöpft ist.
Sinnvoll ist es daher,
- Freistellungsaufträge regelmäßig zu prüfen
- den Freibetrag dort zu bündeln, wo die höchsten Erträge entstehen
- auch Zinsen aus Crowdinvesting einzubeziehen
3. Abgeltungsteuer verstehen und die Günstigerprüfung nutzen
Die Abgeltungsteuer vereinfacht die Besteuerung von Kapitalerträgen, führt aber auch dazu, dass viele Anleger die steuerliche Nachbereitung vernachlässigen. 25 Prozent pauschale Steuer wirken endgültig, sind es aber nicht. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter diesem Niveau, kann über die Günstigerprüfung eine niedrigere Besteuerung erreicht werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die individuelle Besteuerung günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer.
Relevant ist das insbesondere für Personen mit:
- niedrigerem oder schwankendem Einkommen
- Teilzeitmodellen
- zeitweiligen Einkommensunterbrechungen
Voraussetzung ist die vollständige Angabe der Kapitalerträge in der Anlage KAP.
4. Werbungskosten vollständig erfassen
Werbungskosten senken das zu versteuernde Einkommen. Zwar wird automatisch eine Pauschale berücksichtigt, doch diese bildet die tatsächlichen Kosten vieler Steuerpflichtiger nur unzureichend ab.
Gerade bei wissensintensiven Tätigkeiten, regelmäßiger Weiterbildung oder steigenden Mobilitätskosten lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Der Aufwand der Dokumentation steht oft in einem guten Verhältnis zur steuerlichen Entlastung.
Typische Werbungskosten sind:
- Fahrtkosten
- Arbeitsmittel
- berufliche Fortbildungen
- anteilige Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
Wichtig: Bei Kapitaleinkünften ist zu beachten, dass mit dem Sparer-Pauschbetrag die meisten Werbungskosten bereits pauschal abgegolten sind; die detaillierte Werbungskosten-Erfassung betrifft primär das Arbeitseinkommen.
5. Spenden bewusst einsetzen und korrekt absetzen

Spenden sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar und mindern damit das zu versteuernde Einkommen. Voraussetzung ist, dass sie an anerkannte Organisationen geleistet werden und eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.
Für viele Anlegerinnen und Anleger spielen Spenden auch inhaltlich eine Rolle, etwa im Zusammenhang mit sozialen oder nachhaltigen Themen. Steuerlich sinnvoll ist es, Spenden nicht spontan, sondern geplant einzusetzen, insbesondere bei größeren Beträgen.
Zu beachten ist:
- die formale Anerkennung der Organisation
- die lückenlose Dokumentation
- die Möglichkeit, hohe Spenden über mehrere Jahre zu verteilen
6. Verluste steuerlich nutzen, nicht ignorieren
Verluste sind ein unvermeidbarer Teil jeder Anlagestrategie. Steuerlich betrachtet sind sie jedoch kein reiner Nachteil, sondern ein Ausgleichsmechanismus. Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnet werden und so die Steuerlast senken.
In der Praxis werden Verluste häufig nicht erklärt, sei es aus Unsicherheit oder aus dem Wunsch heraus, sie gedanklich abzuschließen. Steuerlich ist das ungünstig, da nicht erklärte Verluste dauerhaft unberücksichtigt bleiben.
Entscheidend sind:
- eine saubere Dokumentation
- rechtzeitig beantragte Verlustbescheinigungen
- die korrekte Angabe in der Steuererklärung
7. In- und ausländische Kapitalerträge korrekt erklären
Viele Investierende nutzen heute internationale Broker oder Plattformen. Dort wird häufig keine deutsche Abgeltungsteuer einbehalten. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Erträge steuerfrei sind.
Solche Einkünfte müssen aktiv in der Steuererklärung angegeben werden. Gleichzeitig können im Ausland einbehaltene Steuern unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Gerade bei mehreren Ländern oder größeren Beträgen steigt die Komplexität – hier lohnt sich besondere Sorgfalt.
8. Ausschüttungen und Verkäufe strategisch planen
Steuern fallen erst an, wenn Erträge realisiert werden. Dieser Zeitpunkt ist steuerlich relevant und lässt sich in vielen Fällen beeinflussen. Wer Ausschüttungen oder Verkäufe bewusst plant, kann Progressionsspitzen vermeiden und die Steuerlast verteilen.
Vor allem zum Jahresende lohnt sich ein Blick auf das Gesamtbild:
- Wie hoch ist das laufende Einkommen?
- Welche Gewinne wurden bereits realisiert?
- Gibt es Spielraum für Verschiebungen?
Eine langfristige Perspektive zahlt sich hier besonders aus.
9. Crowdinvesting steuerlich einordnen und realistisch bewerten
Crowdinvesting ermöglicht Beteiligungen außerhalb der Börse. Steuerlich gelten die daraus erzielten Zinsen oder Ausschüttungen in der Regel als Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer.
Gleichzeitig ist Crowdinvesting mit erhöhten Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Totalverlusts. Steuerliche Aspekte dürfen daher nie isoliert betrachtet werden. Sie sind immer Teil einer Gesamtstrategie, die Risiko, Laufzeit und Liquidität berücksichtigt.
10. Dokumentation, Software und Beratung sinnvoll kombinieren

Eine durchdachte Steuerstrategie beginnt lange vor dem Ausfüllen der Steuererklärung. Wer seine Unterlagen strukturiert führt, spart Zeit, reduziert Fehler und nutzt steuerliche Spielräume konsequenter. Digitale Steuerlösungen unterstützen bei der Erfassung und Plausibilitätsprüfung. Sie ersetzen jedoch keine individuelle Bewertung, insbesondere bei komplexeren Vermögensstrukturen oder Auslandssachverhalten.
! Wichtig ! : Invesdor selbst darf keine Steuerberatung leisten. Für verbindliche Auskünfte ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung und kann die Besonderheiten Ihres Einzelfalls nicht berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Haftung oder Gewähr für die Gültigkeit der steuerlichen Angaben übernehmen.
Fazit
Steuern sind kein Randthema der Geldanlage. Sie beeinflussen die Nettorendite oft stärker als einzelne Prozentpunkte bei der Verzinsung. Wer Steuerthemen bewusst in seine Anlagestrategie integriert, stärkt langfristig seine finanzielle Position.
Für Investierende gilt: Eine gute Geldanlage endet nicht beim Investment, sie setzt sich in der Steuererklärung fort.
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(Quellen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2025.html, https://www.finanztip.de/steuererklaerung/, https://www.steuerzahler.de/ )
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