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Wesentliche Investment-Highlights

Stripe ist eine weltweit führende Plattform für Finanzinfrastruktur. Sie ermöglicht Onlinezahlungen und Finanzdienstleistungen für Millionen von Unternehmen weltweit.;
 

Unternehmen
Die meisten Verbraucher sehen die Marke Stripe nie. Dennoch nutzen sie die Technologie wahrscheinlich jedes Mal, wenn sie online bezahlen, einen digitalen Dienst abonnieren oder bei einem Internetunternehmen einkaufen, das Stripe nutzt.
 
Traktion
Stripe verarbeitet ein jährliches Zahlungsvolumen von über 1,9 Billionen US-Dollar für Millionen von Unternehmen weltweit. Dies entspricht rund 1,3% des globalen BIP und unterstreicht Stripes Position als eine der weltweit größten Plattformen für Finanzinfrastruktur.
 
Marktführerschaft & Positionierung
Positioniert im Zentrum der schnell wachsenden Märkte für digitale Zahlungen und eingebettete Finanzdienstleistungen. Stripes entwicklerorientierte Plattform, globale Reichweite und das wachsende Angebot an Finanzprodukten schaffen ein skalierbares Ökosystem mit hoher Kundenbindung und langfristigem Wachstumspotenzial.

Informationen zum Investment

Verbleibende Tage:
13
Finanzierung endet am:
03.08.2026
Beteiligungsunternehmen:
COMETUM Direct Invest III GmbH & Co. KG
Zielunternehmen:
Stripe
Typ:
Anleihe
Nachrang:
ja
Bereits finanziert:
138.250,00 €
Preis pro Anleihe:
250,00 €
Transaktionskosten:
1,50 %
Mindestabnahme:
1 Einheit
Emissionsvolumen:
5.000.000 €
in 20.000 Einheiten
Tilgung:
endfällig
ISIN:
DE000A4AVXX0
Vermittler:
Oneplanetcrowd International B.V
Lizenz:
ECSP - VO

Die Zwischengesellschaft beabsichtigt, Anteile am Zielunternehmen zu einer maximalen Unternehmensbewertung von 220 Milliarden US-Dollar zu erwerben. Soweit möglich, sollen die Anteile zu einer niedrigeren Bewertung erworben werden. Bei diesem Wert handelt es sich um eine Schätzung; die Zwischengesellschaft wird die Transaktion nur durchführen, wenn die Bewertung unterhalb dieser Obergrenze liegt.

Wichtiger Hinweis: Dies ist keine festverzinsliche Anleihe. Die Rendite hängt von der künftigen Wertentwicklung und dem erfolgreichen Verkauf der zugrunde liegenden Beteiligung an Stripe ab. Alle Investments sind mit Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Mehr erfahren.

Über Stripe

Stripe ist ein privat gehaltenes US-amerikanisches FinTech-Unternehmen, das 2010 von den irischen Brüdern Patrick und John Collison gegründet wurde. Das Unternehmen bietet eine cloudbasierte Plattform für Finanzinfrastruktur, mit der Unternehmen Zahlungen akzeptieren, Abonnements verwalten, Marktplätze betreiben und Finanzdienstleistungen in ihre Produkte integrieren können. Millionen von Unternehmen nutzen Stripe: von Start-ups bis hin zu globalen Konzernen wie Amazon, Shopify, Airbnb, Slack, OpenAI und Anthropic.

Die Grundidee von Stripe besteht darin, Finanzdienstleistungen programmierbar zu machen. Der entwicklerorientierte Ansatz des Unternehmens, mit einfachen Programmierschnittstellen, ausführlicher Dokumentation und schneller Integration, hat Stripe zu einem bevorzugten Partner für Softwareunternehmen und digital ausgerichtete Unternehmen gemacht.

Produkte und Dienstleistungen

Stripe hat sich von einem reinen Zahlungsdienstleister zu einer umfassenden Plattform für Finanzinfrastruktur entwickelt. Sie ermöglicht Unternehmen unter anderem Folgendes:

  1. Zahlungen akzeptieren und optimieren  
    Weltweite Onlinezahlungen per Karte, digitaler Geldbörse und lokalen Zahlungsmethoden in mehr als 135 Währungen, einschließlich KI-gestützter Betrugsprävention und Zahlungsoptimierung durch Stripe Radar.
  2. Abonnements, Rechnungsstellung und Marktplätze betreiben
    Verwaltung wiederkehrender Umsätze, Rechnungsstellung und Auszahlungen an Plattformteilnehmer über Stripe Billing und Stripe Connect, einschließlich der Aufnahme von Verkäufern und der Aufteilung von Zahlungen.
  3. Finanzdienstleistungen über eine entwicklerorientierte Plattform integrieren
     Kartenausgabe, Kontolösungen und Finanzierung über Stripe Issuing, Stripe Treasury und Stripe Capital. Die Bereitstellung erfolgt über ausführlich dokumentierte Programmierschnittstellen, Software Development Kits und Integrationen.

Geschäftsmodell

Stripe betreibt hauptsächlich ein nutzungsbasiertes Geschäftsmodell:

  • Transaktionsgebühren 
    Der wichtigste Umsatztreiber sind Gebühren auf das abgewickelte Zahlungsvolumen. Diese bestehen in vielen Fällen aus einem prozentualen Anteil und einer festen Gebühr je Transaktion. Berichten zufolge verarbeitet Stripe jährlich ein Zahlungsvolumen von mehr als 1,9 Billionen US-Dollar. Dies entspricht nach öffentlich verfügbaren Schätzungen ungefähr 1,3 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts.
  • Software und Mehrwertdienste
    Produkte wie Stripe Billing, Radar, Connect, Issuing und Treasury generieren zusätzliche Software- oder Dienstleistungsgebühren, die häufig höhere Margen aufweisen.
  • Erträge aus eingebetteten Finanzdienstleistungen
    Finanzprodukte wie Karten, Konten und Finanzierungslösungen können – sofern verfügbar – zusätzliche Einnahmen aus Interbankenentgelten, Kontodienstleistungen und Finanzierungen erzielen.

Das Geschäftsmodell folgt dem Prinzip „Kunden gewinnen und die Zusammenarbeit ausbauen“: Viele Kunden beginnen mit Stripe Payments und ergänzen später weitere Produkte wie Billing, Connect, Lösungen zur Betrugsprävention und eingebettete Finanzdienstleistungen. Dadurch wird die Integration vertieft und ein Wechsel zu einem anderen Anbieter aufwendiger.

Markt, Positionierung und Wettbewerb

Digitale Zahlungen gehören zu den größten und am schnellsten wachsenden Bereichen der Finanztechnologie. Diese Entwicklung wird durch das anhaltende Wachstum des Onlinehandels, von Software-as-a-Service-Angeboten, digitalen Marktplätzen und die allgemeine Verlagerung hin zu softwarebasierten Geschäftsmodellen vorangetrieben. Das weltweite Volumen digitaler Zahlungen übersteigt jährlich 20 Billionen US-Dollar. Eingebettete Finanzdienstleistungen könnten nach öffentlich verfügbaren Schätzungen bis Anfang der 2030er-Jahre ein Marktvolumen von mehr als 500 Milliarden US-Dollar erreichen.

In diesem Marktumfeld positioniert sich Stripe als Plattform für Finanzinfrastruktur und nicht nur als Zahlungsabwickler. Das Unternehmen steht unter anderem im Wettbewerb mit:

  • modernen globalen Zahlungsdienstleistern wie Adyen und Checkout.com
  • PayPal, Braintree und traditionellen Zahlungsabwicklern
  • regionalen Zahlungsdienstleistern sowie im gehobenen Marktsegment mit unternehmenseigenen Lösungen großer Technologieplattformen

Zu den wichtigsten Unterscheidungsmerkmalen von Stripe gehören:

  • Entwicklerorientiertes Produkt
    Die Programmierschnittstellen und die Dokumentation von Stripe gelten als besonders benutzerfreundlich und sind vor allem für Softwareunternehmen attraktiv.
  • Integrierte Plattform
    Ein einheitliches System für Zahlungen, Abrechnung, Marktplätze, Betrugsprävention, Kartenausgabe und eingebettete Finanzdienstleistungen verringert den Bedarf an mehreren unterschiedlichen Anbietern.
  • Skalierung und Datenbasis
    Das sehr große abgewickelte Zahlungsvolumen verbessert die Betrugsmodelle und die Zahlungsoptimierung. Dadurch können datenbasierte Netzwerkeffekte entstehen.
  • Globale Reichweite
    Die Unterstützung zahlreicher Währungen, Zahlungsmethoden und regulatorischer Anforderungen erleichtert Kunden die internationale Expansion.

Da der digitale Handel und eingebettete Finanzdienstleistungen weiter wachsen, ist Stripe gut positioniert, um von der zunehmenden Verbindung von Zahlungsverkehr, Software und Finanzdienstleistungen zu profitieren.

Basierend auf öffentlich verfügbaren Informationen.

Wachstum & Kennzahlen

Stripe-Kennzahlen

Wichtige Kennzahlen

Stripe hat sich von einem Online-Zahlungsdienst zu einer der weltweit größten Plattformen für Finanzinfrastruktur entwickelt. Das Wachstum wird durch ein höheres Zahlungsvolumen, die zunehmende Nutzung von Softwareprodukten und die wachsende Akzeptanz bei Großunternehmen getragen.

Stripe ist ein nicht börsennotiertes Unternehmen und veröffentlicht keine geprüften Finanzberichte, die mit denen börsennotierter Unternehmen vergleichbar sind. Die nachfolgenden Angaben basieren auf Unternehmensmitteilungen und Schätzungen Dritter.

Kennzahl Wert Erläuterung
Gesamtes Zahlungsvolumen (2025) 1,9 Billionen US-Dollar (+34 % gegenüber dem Vorjahr) Dies entspricht rund 1,6 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts und verdeutlicht die globale Größe von Stripe.
Profitabilität Nachhaltig profitabel Stripe gab an, im gesamten Jahr 2025 profitabel geblieben zu sein und gleichzeitig weiter investiert zu haben.
Bewertung (Februar 2026) 159 Milliarden US-Dollar Jüngste Unternehmensbewertung im Rahmen eines Rückkaufangebots für Mitarbeiteranteile.
Bediente Unternehmen Mehr als 5 Millionen Die Kunden reichen von Start-ups bis hin zu weltweit tätigen Großunternehmen.
Nutzung durch Großunternehmen 50 % der Fortune-100-Unternehmen Dies zeigt die zunehmende Nutzung von Stripe durch große Unternehmen.
Globale Reichweite Mehr als 135 Währungen und Zahlungsmethoden Unterstützt den internationalen Handel und lokale Zahlungsmöglichkeiten.
Abonnements Mehr als 200 Millionen aktive Abonnements Verwaltung über Stripe Billing.
Plattformzuverlässigkeit 99,99 % historische Verfügbarkeit Die Infrastruktur ist für geschäftskritische Zahlungsvorgänge ausgelegt.

Die Angaben basieren auf öffentlich verfügbaren Unternehmensmitteilungen und Schätzungen Dritter. Es handelt sich nicht um geprüfte Finanzberichte.

Diese Angaben verdeutlichen die Größe von Stripe in den Bereichen Zahlungsabwicklung, Software und Unternehmenskunden. Die breit aufgestellte Plattform bietet dem Unternehmen zusätzliche Wachstumschancen, da bestehende Kunden mehr Zahlungen abwickeln und weitere Produkte nutzen.

Öffentlich verfügbare Finanzierungshistorie

Die Bewertung von Stripe hat sich im Laufe der Zeit verändert – abhängig von der Entwicklung der privaten Kapitalmärkte und der Unternehmensleistung. Da Stripe nicht börsennotiert ist, stammen diese Werte aus Finanzierungsrunden, internen Neubewertungen, Rückkaufangeboten sowie Schätzungen des Sekundärmarkts.

Die aktuellste im Quelldokument genannte Zahl ist eine Unternehmensbewertung von 159 Milliarden US-Dollar. Sie basiert auf einem Rückkaufangebot für Mitarbeiteranteile im Februar 2026. Dabei handelte es sich um eine Sekundärmarkttransaktion, bei der bestehende Mitarbeiter ihre Anteile zu einem vereinbarten Preis an Investoren verkauften. Aus diesem Preis ergab sich die genannte Unternehmensbewertung. Bewertungen auf privaten Märkten werden individuell ausgehandelt und können von dem Wert abweichen, der bei einem künftigen Börsengang oder Unternehmensverkauf erzielt wird.

Anleger sollten diese Angaben daher lediglich als Orientierungspunkte betrachten und nicht als garantierte zukünftige Veräußerungswerte.
 

Datum Ereignis Gemeldete Bewertung Bedeutung
2022 Referenzwert des privaten Marktes Rund 95 Milliarden US-Dollar Stripe hatte sich bereits als weltweit führendes Unternehmen im Zahlungsverkehr etabliert.
2023 Interne Neubewertung Rund 50 Milliarden US-Dollar Die Bewertung spiegelte einen stärkeren Fokus auf Effizienz und Profitabilität wider.
2024 Schätzungen des Sekundärmarkts Rund 70 Milliarden US-Dollar Dies deutete auf eine Rückkehr zu profitablem Wachstum hin.
2025 Rückkaufangebot für Mitarbeiteranteile Rund 91,5 Milliarden US-Dollar Dadurch entstand ein aktuellerer Referenzwert für den privaten Markt.
Februar 2026 Rückkaufangebot für Mitarbeiteranteile 159 Milliarden US-Dollar Die aktuellste im Quelldokument genannte Bewertung.

Die Bewertungen basieren auf öffentlich verfügbaren Informationen und können sich verändern. Sie stellen keine Garantie für einen zukünftigen Veräußerungswert dar.

Finanzieller Überblick

Stripe hat sein Zahlungsvolumen kontinuierlich gesteigert und zugleich sein Angebot über die reine Transaktionsabwicklung hinaus auf höherwertige Finanzsoftware ausgeweitet.

Bei den Umsatzangaben handelt es sich um Schätzungen, da Stripe keine öffentlich zugänglichen, geprüften Finanzberichte veröffentlicht. Die Angaben zum Zahlungsvolumen und zur Unternehmensbewertung basieren auf Unternehmensmitteilungen und öffentlich verfügbaren Schätzungen.

Jahr Geschätzter Umsatz Gemeldetes Zahlungsvolumen Entwicklungsphase
2022 Ca. 14–15 Milliarden US-Dollar Ca. 817 Milliarden US-Dollar Weltweit führender Zahlungsdienstleister mit rascher internationaler Expansion
2023 Ca. 14–16 Milliarden US-Dollar Ca. 1,0 Billionen US-Dollar Fokus auf Effizienz und nachhaltige Profitabilität
2024 Ca. 16–18 Milliarden US-Dollar 1,4 Billionen US-Dollar Rückkehr zu profitablem Wachstum und Ausbau des Geschäfts mit Großunternehmen
2025 Ca. 18–20 Milliarden US-Dollar 1,9 Billionen US-Dollar (+34 % gegenüber dem Vorjahr) Etablierte Infrastrukturplattform mit einem wachsenden Software-Ökosystem
2026 Nicht öffentlich bekannt gegeben Anhaltendes Wachstum; noch nicht vollständig veröffentlicht Globale Plattform mit zunehmender Monetarisierung von Softwareprodukten

Bei den Umsatzangaben handelt es sich um Schätzungen. Die übrigen Angaben basieren auf öffentlich verfügbaren Unternehmensmitteilungen, Rückkaufangeboten für Mitarbeiteranteile und Schätzungen Dritter.

Das Wachstum von Stripe spiegelt die anhaltende Verlagerung des Handels und der Finanzdienstleistungen ins Internet wider. Die breite Produktpalette bietet zudem die Möglichkeit, im Laufe der Zeit höhere Umsätze mit bestehenden Kunden zu erzielen.

Die aktuelle Unternehmensbewertung berücksichtigt jedoch bereits hohe Erwartungen. Ein langsameres Wachstum, stärkerer Wettbewerb, niedrigere Margen, regulatorische Veränderungen oder schwächere Bedingungen an den privaten Kapitalmärkten könnten die zukünftigen Renditen verringern.

Kernaussage

Große Skalierung und anhaltendes Wachstum

Stripe verarbeitete im Jahr 2025 ein Zahlungsvolumen von 1,9 Billionen US-Dollar und blieb profitabel, während das Unternehmen seine Softwareplattform weiter ausbaute.

So funktioniert dieses Investment

Funktionsweise

Dieses Investment bietet ein indirektes finanzielles Engagement in Stripe. Anleger zeichnen über Invesdor eine Anleihe und erwerben keine Stripe-Aktien direkt.

1

Sie zeichnen eine Anleihe

Anleger zeichnen über Invesdor eine Anleihe. Die mögliche Rendite dieser Anleihe ist an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Stripe-Engagements gekoppelt.

2

Das Engagement wird indirekt gehalten

Das zugrunde liegende Engagement soll voraussichtlich über die Zwischengesellschaft Cometum Direct Invest III GmbH & Co. KG (Stripe) gehalten werden. Diese erwirbt und verwaltet die Position am Zielunternehmen.

3

Die Rendite hängt von einem zukünftigen Verkauf ab

Eine Rendite kann erzielt werden, wenn das zugrunde liegende Engagement erfolgreich veräußert wird, beispielsweise im Rahmen eines Börsengangs, eines Unternehmensverkaufs oder einer Sekundärmarkttransaktion.


Wie eine Rendite erzielt werden kann

Eine positive Rendite ist in der Regel nur möglich, wenn das zugrunde liegende Stripe-Engagement in Zukunft erfolgreich veräußert werden kann. Dies kann beispielsweise in einem der folgenden Szenarien erfolgen:

  • Börsengang: Stripe wird an einer öffentlichen Börse notiert und die Zwischengesellschaft kann ihre Position schrittweise veräußern.
  • Unternehmensverkauf: Das Unternehmen oder eine Beteiligung daran wird an einen anderen Käufer verkauft.
  • Sekundärmarkttransaktion: Das zugrunde liegende Engagement wird an einen anderen Anleger auf dem privaten Markt verkauft, beispielsweise im Rahmen eines ausgehandelten Sekundärverkaufs oder eines Rückkaufangebots.

Findet kein solcher Verkauf statt oder liegt die Bewertung beim Verkauf nach Abzug von Kosten und Gebühren unter den Erwartungen, können Anleger weniger zurückerhalten, als sie investiert haben. Ein teilweiser oder vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.

Eine ausführlichere Erläuterung der Produktstruktur finden Sie in unserer gesonderten Übersicht zu Pre-IPO-Produkten: Vollständige Übersicht zum Pre-IPO-Produkt lesen.


Warum sich dieses Investment von einer gewöhnlichen Anleihe unterscheidet

Rechtlich ist dieses Investment als Anleihe strukturiert. Es werden jedoch keine festen Zinsen gezahlt, und es gibt keine garantierte Rückzahlung zu einem festgelegten Wert. Ihre mögliche Rendite hängt von der Wertentwicklung des zugrunde liegenden Stripe-Engagements und davon ab, ob dieses Engagement erfolgreich veräußert werden kann.

Die Rendite für die Anleger der Anleihe hängt daher von einem zukünftigen Verkauf ab, etwa im Rahmen eines Börsengangs, eines Unternehmensverkaufs oder einer Sekundärmarkttransaktion. Sie wird außerdem durch Kosten und Gebühren gemindert. Weitere Faktoren wie Verwässerung und Liquidationspräferenzen im Zielunternehmen können die Höhe des Betrags beeinflussen, der letztlich für die Rückzahlung der Anleihen zur Verfügung steht.


Die Rolle von COMETUM

COMETUM ist ein deutscher digitaler Investmentmanager mit Schwerpunkt auf Anlagemöglichkeiten an privaten Kapitalmärkten. Dazu gehören auch Pre-IPO-Investments in Unternehmen, die für Privatanleger in der Regel nur schwer zugänglich sind. Für dieses Investment nutzt COMETUM sein Netzwerk im privaten Kapitalmarkt, um über die Zwischengesellschaft den Zugang zum zugrunde liegenden Stripe-Engagement zu ermöglichen und dieses zu verwalten.

Anleger sollten beachten, dass sie keine Stripe-Aktien direkt erwerben. Das zugrunde liegende Engagement wird von der Zwischengesellschaft gehalten und verwaltet. Die genaue Struktur, die beteiligten Parteien, Kosten, Risiken und Anlegerrechte sind in den offiziellen Investmentunterlagen beschrieben.

Wichtig: Dieses Investment am privaten Kapitalmarkt ist mit hohen Risiken verbunden. Die Rendite ist nicht festgelegt. Sinkt die Bewertung, findet kein Verkauf statt oder verringern Kosten und Gebühren den erzielten Erlös, können Anleger weniger zurückerhalten, als sie investiert haben. Ein teilweiser oder vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Die vollständigen Bedingungen und Anlegerrechte sind in den Investmentunterlagen festgelegt.

Material zur Anlegerprüfung

Private Unternehmen wie Stripe veröffentlichen nicht denselben Umfang an Finanzinformationen wie börsennotierte Unternehmen. Anleger der Anleihe haben daher keinen Zugang zu öffentlich verfügbaren, geprüften Finanzberichten, Quartalsberichten oder einer täglichen Marktpreisbildung.

Die für diese Investitionsmöglichkeit bereitgestellten Informationen basieren auf verfügbaren öffentlichen und transaktionsbezogenen Angaben, darunter:

  • Aktuelle Unternehmensmitteilungen und Finanzierungsrunden
  • Gemeldete Unternehmensbewertungen und Aktivitäten am Sekundärmarkt
  • Verfügbare Schätzungen zum annualisierten Umsatz
  • Marktdaten zu digitalen Zahlungen und Finanzinfrastruktur
  • Die Wettbewerbsposition von Stripe und die Nutzung durch Großunternehmen
  • Die Struktur, Kosten und Risiken des Investmentprodukts

Die bereitgestellten Informationen sollen Anlegern einen Überblick über das Zielunternehmen geben. Das Investment erfolgt über eine von einer Zwischengesellschaft ausgegebene Anleihe. Die Zwischengesellschaft erwirbt letztlich die Anteile am Zielunternehmen.

Anleger sind selbst dafür verantwortlich, eine eigene Investitionsanalyse der Anleihe, der Zwischengesellschaft und des Zielunternehmens durchzuführen. Die auf dieser Seite dargestellten Informationen basieren auf öffentlich verfügbaren Quellen. Die Angaben sind als unverbindliche Orientierung zu verstehen und stellen keine geprüften Finanzinformationen dar.

Wichtig zu wissen

Die Datenlage bei privaten Unternehmen ist begrenzt

Stripe ist ein privat gehaltenes Unternehmen. Das bedeutet, dass Anleger nicht auf denselben Umfang an geprüften Finanzinformationen, regelmäßiger Berichterstattung und Marktpreisbildung zugreifen können wie bei einem börsennotierten Unternehmen.

Die bereitgestellten Informationen basieren daher auf verfügbaren Unternehmensmitteilungen, Angaben zu Finanzierungsrunden, veröffentlichten Marktdaten, transaktionsbezogenen Informationen und Schätzungen Dritter.

Invesdor hat die Investmentstruktur und die Investmentunterlagen geprüft, jedoch keine unabhängige Due-Diligence-Prüfung oder gesonderte Bewertung von Stripe selbst vorgenommen. Die auf dieser Seite dargestellten Informationen basieren auf öffentlich verfügbaren Quellen, Unternehmensmitteilungen, Angaben zu Finanzierungsrunden, Marktberichten und, soweit zutreffend, auf Informationen von Transaktionspartnern. Sie sollen Anlegern dabei helfen, die Investitionsmöglichkeit besser zu verstehen, sind jedoch weder als Anlageberatung oder Empfehlung noch als Bestätigung der Bewertung oder der zukünftigen Entwicklung von Stripe zu verstehen. Anleger sollten das Basisinformationsblatt für Anleger (KIIS), die Zeichnungsbedingungen, die Risikohinweise und sämtliche rechtlichen Unterlagen sorgfältig prüfen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen.

Risiken

Pre-IPO-Investments sind mit hohen Risiken verbunden. Sie unterscheiden sich von klassischen Anleihen, börsennotierten Aktien und herkömmlichen festverzinslichen Anlageprodukten.

Die Rendite dieses Investments hängt von der zukünftigen Wertentwicklung von Stripe und davon ab, ob die zugrunde liegende Beteiligung von der Zwischengesellschaft, die die Anleihe ausgibt, erfolgreich veräußert werden kann, beispielsweise im Rahmen eines Börsengangs, eines Unternehmensverkaufs oder einer Sekundärmarkttransaktion. Findet kein Verkauf statt, liegt die Bewertung beim Verkauf unter den Erwartungen oder mindern Kosten und Gebühren den erzielten Erlös, können Anleger weniger zurückerhalten als erwartet.

Das eingesetzte Kapital kann teilweise oder vollständig verloren gehen. Das Investment ist nicht liquide. Anleger sollten daher nicht davon ausgehen, dass sie vor einem erfolgreichen Verkauf oder einem Rückzahlungsereignis auf ihr investiertes Kapital zugreifen oder die Anlage veräußern können.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Risiken dieses Investments, wie sie im Basisinformationsblatt für Anleger (KIIS) beschrieben sind. Bitte prüfen Sie das KIIS und sämtliche rechtlichen Unterlagen sorgfältig, bevor Sie eine Investitionsentscheidung treffen.


Wichtiger Risikohinweis

Dies ist ein Hochrisiko-Investment in einem privaten Markt

Eine positive Rendite hängt davon ab, dass Stripe weiterhin wächst und künftig ein erfolgreicher Verkauf zu einer Bewertung erfolgt, die nach Abzug von Kosten und Gebühren über dem Einstiegswert des Investments liegt.

Die aktuelle Bewertung von Stripe am privaten Kapitalmarkt berücksichtigt bereits hohe Erwartungen an das zukünftige Wachstum, die Profitabilität, die Wettbewerbsstärke und das Potenzial für einen erfolgreichen Verkauf. Wenn sich das Umsatzwachstum verlangsamt, der Wettbewerb zunimmt, die Margen unter Druck bleiben oder sich die Marktstimmung gegenüber Finanztechnologieunternehmen verändert, kann die zukünftige Wertentwicklung geringer ausfallen als erwartet.

Ein Börsengang, Unternehmensverkauf oder eine Sekundärmarkttransaktion ist nicht garantiert. Anleger sollten sich auf eine eingeschränkte Liquidität und die Möglichkeit eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals einstellen.

  • Der Projektträger erzielt seine Einkünfte ausschließlich aus der Realisierung von Veräußerungsgewinn durch die Veräußerung der Beteiligung sowie gegebenenfalls aus Dividendenzahlungen des Zielunternehmens. Der Projektträger ist daher vollständig von der Geschäftsentwicklung des Zielunternehmens sowie von der Wertentwicklung und der Veräußerbarkeit der Beteiligung abhängig. Alle Risiken und negativen Entwicklungen, die das Zielunternehmen betreffen, wirken sich uneingeschränkt auf den Projektträger aus.
  • Es besteht das Risiko, dass der Projektträger die zukünftige Entwicklung des Zielunternehmens und folglich den Wert der Beteiligung zum Zeitpunkt des Erwerbs falsch einschätzt mit der Folge, dass es später zu Wertberichtigungen der Beteiligung kommen kann. Die Einschätzung über eine positive Entwicklung der Beteiligung muss der Projektträger anhand der ihm zur Verfügung stehenden Informationen über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung bzw. die Perspektiven sowohl des Zielunternehmens als auch des Marktumfelds, in dem das Zielunternehmen tätig ist, treffen. Dabei handelt es sich insofern auch immer um eine Prognoseentscheidung hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Zielunternehmens und des von diesem betriebenen bzw. zu betreibenden Geschäftsmodells. Das Geschäftsmodell des Zielunternehmens kann sich entgegen der ursprünglichen Einschätzung des Projektträgers als nicht nachhaltig tragfähig erweisen. Fehleinschätzungen zu der Wettbewerbssituation können auch nicht ausgeschlossen werden. Zudem könnten operative Fehler bei der (weiteren) Umsetzung des verfolgten Geschäftsmodells des Zielunternehmens begangen werden. Ferner könnten im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung des Projektträgers unvorhersehbare Umstände, welche nicht der Kontrolle durch den Projektträger unterliegen, die geplante Entwicklung des Zielunternehmens beeinträchtigen. Beispielsweise könnten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit des jeweiligen Zielunternehmens verschlechtern oder das Zielunternehmen könnte unverschuldet Ziel krimineller oder terroristischer Handlungen oder Rufschädigungen werden. Es kann mithin nicht ausgeschlossen werden, dass Umsatz, Profitabilität und/oder Geschäftswert des Zielunternehmens sich nicht wie erwartet entwickeln bzw. nicht gesteigert werden können oder sich sogar zukünftig vermindern. Dividendenzahlungen des Zielunternehmens an den Projektträger könnten ausbleiben. Auch eine Insolvenz des Zielunternehmens kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Die Prognosen der erzielbaren Verkaufserlöse für die Beteiligung könnten sich als unzutreffend erweisen. Bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen sind keine Grundlage oder Indikator für zukünftige Entwicklungen.
  • Der Projektträger wird ausschließlich eine Beteiligung an dem Zielunternehmen erwerben und kein diversifiziertes Unternehmensportfolio aufbauen. Eine solche fokussierte Investitionsstrategie ist risikoreicher und macht den Projektträger anfällig für sämtliche negativen Auswirkungen der wirtschaftlichen, politischen, regulatorischen, technischen und industriellen Marktbedingungen und/oder -veränderungen in Bezug auf das Zielunternehmen.
  • Der Projektträger wird nur eine Minderheitsbeteiligung an dem Zielunternehmen halten. Als Minderheitsgesellschafter ist der Projektträger auf die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Gesellschafterrechte beschränkt. Eine Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung des Zielunternehmens besteht nicht. In Gesellschafterversammlungen des Zielunternehmens kann der Projektträger überstimmt werden.
  • Das Zielunternehmen befindet sich noch in der Startup-Phase. Die Beteiligung an einem Startup Unternehmen ist besonders risikoträchtig, weil diese meist noch unterentwickelte Geschäftsmodelle besitzen, die vollständig scheitern könnten und einen wesentlichen Liquiditätsbedarf haben, dessen Deckung offen ist.
  • Das Zielunternehmen ist ein global tätiger Anbieter von Zahlungsabwicklungs- und Finanzinfrastruktur-Software mit einer hohen, im Zeitablauf stark schwankenden privaten Marktbewertung. Die Beteiligung an einem solchen hoch bewerteten, nicht börsennotierten Technologieunternehmen ist besonders risikoträchtig, weil eine Bewertungskorrektur, eine Verschärfung des Wettbewerbs- und Regulierungsumfelds oder eine Verlangsamung des Wachstums im digitalen Zahlungsverkehr nicht ausgeschlossen werden können. Die spezifischen Risiken aus der Geschäftstätigkeit des Zielunternehmens sind: Intensiver Wettbewerb durch etablierte Zahlungsdienstleister (u.a. Adyen, PayPal/Braintree, Block (Square), Worldpay, Checkout.com) sowie durch Big-Tech-Konzerne, die zunehmend eigene Zahlungsinfrastruktur anbieten (u.a. Apple, Google, Amazon); Abhängigkeit von der fortlaufenden Erlangung und Aufrechterhaltung zahlungsdienstleistungsrechtlicher Lizenzen in zahlreichen Jurisdiktionen; regulatorische Risiken im Zusammenhang mit verschärften Anforderungen an Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute (u.a. PSD2/PSD3, E-Geld-Richtlinie) sowie dem Digital Operational Resilience Act (DORA); Risiken im Zusammenhang mit Cybersicherheit und dem Schutz von Zahlungs- und Kundendaten; Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung des globalen E-Commerce- und digitalen Zahlungsverkehrsvolumens; regulatorische Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Expansion in neue Geschäftsfelder wie Stablecoin- und Krypto-Infrastruktur; Konzentrationsrisiko durch die Abhängigkeit von Großkunden und Plattformpartnern; Risiken aus sich ändernden Interchange-Gebühren und Zahlungsregulierung.
  • Die geschäftliche Entwicklung des Zielunternehmens und die Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen des Zielunternehmens sind ausschließlich von Faktoren abhängig, auf die der Projektträger keinen Einfluss hat. Zu diesen Faktoren zählen neben negativen Marktentwicklungen auf den spezifischen Märkten, auf denen das Zielunternehmen aktiv ist, die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, nachteilige Entwicklungen an den Kapitalund Finanzmärkten, Handelskonflikte, Zölle, Kriege aber auch andere Entwicklungen im politischen, gesellschaftlichen, regulatorischen oder gesamtwirtschaftlichen Umfeld. Wie stark solche Entwicklungen sich auf die globale Konjunktur auswirken, ist nicht abschließend abschätzbar. Wie in den vergangenen Jahren können auch zukünftig beispielsweise Pandemien und kriegerische Auseinandersetzungen zu Lieferengpässen, hoher Inflation und starken Kursverlusten an den Weltbörsen führen und damit das Geschäft des Zielunternehmens negativ beeinträchtigen. Die Dauer und Intensität der Auswirkungen negativer Entwicklungen sind dabei unsicher.
  • Die genaue Anzahl der ausstehenden Anteile des Zielunternehmens ist zum Zeitpunkt der Investition nicht zwingend öffentlich bekannt oder festgelegt. Das Zielunternehmen kann weitere Anteile ausgeben – beispielsweise im Zusammenhang mit einem Börsengang (IPO), der Finanzierung einer Akquisition, weiteren Finanzierungsrunden oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Solche Ausgaben führen zu einer Verwässerung der bestehenden Anteilseigner: Die Gesamtzahl der Anteile steigt, und der auf jeden einzelnen bestehenden Anteil entfallende Anteil am Unternehmen verringert sich entsprechend. Infolgedessen kann sich die Bewertung, zu der die strukturierte Beteiligung eingegangen wurde, im Nachhinein – bezogen auf die effektive Bewertung je Anteil – als höher erweisen und sich zum Nachteil des Anlegers verändern. Insbesondere kann die Gesamtbewertung des Zielunternehmens steigen, während der auf einen einzelnen Anteil – und damit auf die Beteiligung des Anlegers – entfallende Wert nicht im gleichen Umfang steigt oder sogar sinkt. Die in den Unterlagen genannten plakativen Bewertungszahlen sind daher kein verlässlicher Indikator für die Wertentwicklung der Beteiligung des Anlegers, die vom Wert je Anteil zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt abhängt.
  • Es besteht das Risiko, dass starker Wettbewerb, sowohl durch dynamische Startups als auch durch große etablierte Marktteilnehmer dem Zielunternehmen den Eintritt in den Markt und den Ausbau von Marktanteilen erschweren, insbesondere auch weil das Zielunternehmen in einer wettbewerbsintensiven Branche mit moderaten Eintrittsbarrieren tätig ist. Andere Unternehmen könnten schneller als das Zielunternehmen auf neue oder sich verändernde Verhältnisse am Markt reagieren, umfassendere und kostenintensivere Vermarktungsaktivitäten und eine aggressivere Preispolitik betreiben sowie ihren Kunden günstigere Bedingungen bieten als das Zielunternehmen.
  • Die Veräußerbarkeit der Beteiligung hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von der Entwicklung und den Zukunftsaussichten des Zielunternehmens. Es besteht das Risiko, dass keine Käufer für die Beteiligung gefunden werden oder nicht zu angemessenen Konditionen. Dies kann zu einem Totalverlust für die Anleger führen.
  • Es besteht das Risiko, dass das Zielunternehmen kein sog. IPO (Initial Public Offering), d.h. einen Börsengang, durchführen wird. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und neben einer fehlenden wirtschaftlichen Entwicklung oder einem Scheitern des Business Models des Zielunternehmens auch in der allgemeinen wirtschaftlichen und weltpolitischen Lage begründet sein. Ein fehlender Börsengang kann dazu führen, dass die Beteiligung dauerhaft nicht veräußert werden kann.
  • Bei einem IPO der Beteiligung besteht das Risiko, dass der Projektträger die Beteiligung erst nach dem Ablauf einer sog. Lock-Up-Frist von 6-12 Monaten veräußern kann, was Gewinnmitnahmen direkt nach dem IPO verhindern würde. Nach dem Ablauf der Lock-Up-Frist könnte der Kurs der Beteiligung deutlich unter dem Ausgabekurs und auch deutlich unter dem Erwerbspreis des Projektträgers liegen.
  • Bis zu einer Veräußerung der Beteiligung über die Börse unterliegt die Beteiligung den marktüblichen Kursschwankungen, die dazu führen können, dass die Veräußerung der Beteiligung nur mit einem Verlust möglich ist.
  • Soweit die Beteiligung einen Exit über ein sog. SPAC (Special Purpose Acquisition Company) durchführen würde, würde der Projektträger statt eines Barerlöses Anteile des SPAC erhalten, die der Projektträger erst liquidieren, d.h. verkaufen müsste, was unter Umständen nicht möglich ist.
  • Der Projektträger wird die Beteiligung in einer Fremdwährung (USD) erwerben. Insoweit bestehen für die Anleger, die die Teilschuldverschreibungen in Euro erwerben und den Gewinnanteil und die Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen in Euro erhalten, Wechselkursrisiken, die zu einer erheblichen Wertminderung des variablen Gewinnanteils führen und die Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen zum Nennbetrag gefährden können.
  • Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht bestehen bei der Projektträger dahingehend, dass Sascha Miller sowohl Geschäftsführer der Komplementär-GmbH des Projektträgers als auch Gesellschafter und Geschäftsführer weiterer Gesellschaften der Cometum-Gruppe ist, über die Strukturierungs- und Vertriebsvergütungen für die vorliegende Emission fließen. Durch Verflechtungen kann es zu Interessenkonflikten kommen, die dazu führen können, dass von den betreffenden Personen und Gesellschaften Entscheidungen getroffen werden, die nicht ausschließlich im Interesse des Projektträgers und/oder der Anleger liegen, weil die getroffenen Entscheidungen nicht wie zwischen fremden Dritten getroffen werden, sondern ggf. auch die Interessen der betreffenden Person und Gesellschaften berücksichtigen. Die betroffenen Beteiligten könnten aufgrund der Verflechtungen ihre Leitungsfunktion gegebenenfalls nicht mit der gebotenen Unabhängigkeit ausüben und ihre persönlichen Interessen den Interessen des Projektträgers überordnen.
  • Auf Ebene des Projektträgers, aber insbesondere auf Ebene des Asset Managers, der die Beteiligung für den Projektträger verwaltet, können Fehler des jeweiligen Managements nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Diese können zu unvorhergesehenen Kosten führen, die die Wertentwicklung der Beteiligung nachteilig beeinflussen können. Der wirtschaftliche Erfolg des Projektträgers hängt von einer Verwaltung der Beteiligung durch den Asset Manager ab. Durch den Verlust dieses Kompetenzträgers besteht das Risiko, dass die Beteiligung nicht mehr verwaltet werden kann. Dies kann dazu führen, dass erforderliche Entscheidungen über den Zeitp

Sektorrisiken können beispielsweise durch eine Veränderung der makroökonomischen Lage, einen Rückgang der Nachfrage im Sektor, in dem das Schwarmfinanzierungsprojekt vom Projektträger durchgeführt wird, und durch Abhängigkeiten von anderen Sektoren verursacht werden. Das Zielunternehmen, an dem der Projektträger eine Beteiligung zu erwerben plant, ist im Abschnitt K 66.19 (Sonstige mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten a.n.g., einschließlich Zahlungsabwicklungsdienstleistungen) nach der Klassifizierung in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (Verordnung5 ) aktiv. Die geschäftliche Entwicklung des Zielunternehmens und die Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen des Zielunternehmens sind ausschließlich von Faktoren abhängig, auf die der Projektträger keinen Einfluss hat. Dies können neben negativen Marktentwicklungen auf den spezifischen Märkten, auf denen das Zielunternehmen aktiv ist, nachteilige Entwicklungen an den Kapital- und Finanzmärkten, ein Rückgang des globalen E-Commerce- und digitalen Zahlungsverkehrsvolumens, verschärfte regulatorische Anforderungen an Zahlungsdienstleister und E-GeldInstitute – insbesondere unter PSD2/PSD3, der E-Geld-Richtlinie und dem Digital Operational Resilience Act (DORA) – sowie verschärfter Wettbewerbsdruck durch etablierte Zahlungsdienstleister und Big-Tech-Anbieter sein. Daneben können Handelskonflikte, Zölle, geopolitische Spannungen oder andere Entwicklungen im politischen, gesellschaftlichen, regulatorischen oder gesamtwirtschaftlichen Umfeld das Geschäft des Zielunternehmens negativ beeinträchtigen. Wie stark solche Entwicklungen sich auf die globale Konjunktur auswirken, ist nicht abschließend abschätzbar. Die Dauer und Intensität der Auswirkungen negativer Entwicklungen sind dabei unsicher.

Es besteht das Risiko, dass der Projektträger zahlungsunfähig wird oder eine Überschuldung eintritt und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Hierdurch kann für den Anleger ein Totalverlust des Zeichnungsbetrags und des variablen Gewinnanteils eintreten. Auch andere Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Projekt oder dem Projektträger, können für die Anleger zu einem Verlust ihrer Anlage führen. Solche Risiken können durch eine Vielzahl von Faktoren verursacht werden, darunter:

  • (schwerwiegende) Veränderung der makroökonomischen Lage,
  • Misswirtschaft,
  • mangelnde Erfahrung,
  • Betrug,
  • Finanzierung, die nicht dem Geschäftszweck entspricht,
  • fehlende Wertentwicklung und Veräußerbarkeit der Beteiligung,
  • mangelnder Cashflow.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Zeichnungsbetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

a) Vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus den Teilschuldverschreibungen (variabler Gewinnanteil und Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen zu einer Zahlungsunfähigkeit des Projektträgers im Sinne des § 17 Insolvenzordnung („InsO“) oder einer Überschuldung des Projektträgers im Sinne des § 19 InsO führen oder bei dem Projektträger eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht. Dies gilt auch für den Fall, dass Zahlungsansprüche des einzelnen Anlegers für sich genommen keine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO und keine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO begründen, aber die Summe aller Ansprüche gegen den Projektträger eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO oder eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO begründen würde.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich unbegrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers/der Anlegerin aus den Teilschuldverschreibungen führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation des Projektträgers und insbesondere auch von dessen Liquiditätslage abhängig. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom Fremdkapital mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital der Anleger wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei dem Projektträger und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen des Projektträgers zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird. Den Anlegern wird ein Risiko auferlegt, das an sich nur Gesellschafter trifft, ohne dass ihnen zugleich die korrespondierenden Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Im Rahmen von Gesellschafterversammlungen können die Gesellschafter z.B. entscheiden, ob sie eine unter Umständen verlustreiche Geschäftstätigkeit fortsetzen und damit riskieren wollen, das eingebrachte Kapital vollständig aufzubrauchen. Der Anleger hat mit den Teilschuldverschreibungen keine derartigen Informations- und Entscheidungsbefugnisse. Für Anleger besteht insoweit das Risiko, dass im Falle eines entsprechenden Verlustes die Gesellschafter entgegen den Interessen des Anlegers die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit beschließen und eine Einstellung nicht erfolgt. Hierdurch besteht das Risiko des vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals. Für Anleger bedeutet dies, dass das übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche der Anleger führen. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Teil- oder Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge. Anleger übernehmen mit den Teilschuldverschreibungen ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht.

b) Nachrangrisiko Bei der Kapitalanlage handelt es sich um qualifiziert nachrangige auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen. Die Nachrangforderungen der Anleger treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Projektträgers im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurück. Das heißt, Anleger werden mit ihren Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen und aller nicht nachrangigen Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge.

Es besteht das Risiko, dass der wirtschaftliche Erfolg des Projektträgers geringer als erwartet ausfällt, was zu einer späteren, geringeren oder fehlenden Rendite des Anlegers führen kann. Anleger können daher ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Zusätzlich können Inflation, Wechselkursschwankungen, Kosten sowie individuelle steuerliche Gegebenheiten die Rendite weiter mindern

Es besteht das Risiko, dass die Schwarmfinanzierungsplattform zeitweise oder dauerhaft nicht verfügbar ist oder den Geschäftsbetrieb einstellt. In diesem Fall kann es zu Verzögerungen bei der Kommunikation sowie bei der Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen und der Zahlung eines etwaigen Gewinnanteils kommen. Die vertraglichen Ansprüche der Anleger gegenüber dem Projektträger bleiben hiervon unberührt; die Durchsetzung dieser Ansprüche kann jedoch erschwert sein. Da der Schwarmfinanzierungsdienstleister zu keinem Zeitpunkt Besitz oder Eigentum an den Anlegergeldern erlangt und die Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstleister erfolgt, ist ein Verlust des eingesetzten Kapitals allein aufgrund eines Plattformausfalls unwahrscheinlich.

  • Die Teilschuldverschreibungen haben eine feste Laufzeit und unterliegen während dieser Laufzeit keiner ordentlichen Kündigung durch die Anleger. Das eingesetzte Anleihekapital unterliegt einer Laufzeit bis zum 03.08.2029. Zudem ist der Projektträger berechtigt die Laufzeit bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate bis längstens zum 03.08.2031 zu verlängern, ohne dass es einer Zustimmung der Anleger bedarf. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er vor Ablauf der verlängerten Laufzeit nicht über das eingesetzte Kapital verfügen kann, der Anleger also länger als ggf. erwartet auf die Rückzahlung seines investierten Kapitals warten muss, was seine finanzielle Planung beeinträchtigen kann.
  • Eine Veräußerung der Teilschuldverschreibungen ist nur eingeschränkt möglich, da die Übertragung technisch auf registrierte digitale Schließfächer beschränkt ist. Die registerführende Stelle des E-Wertpapierregisters ist die Smart Registry GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter der Registernummer HRB 234468 B. Die digitalen Schließfächer sind IT-Anwendungen, die die Verwahrung und Übertragung von E-Wertpapieren ermöglichen. Derzeit besteht weder ein Börsenhandel noch ein liquider Sekundärmarkt für die Teilschuldverschreibungen. Auch im Falle einer späteren Einbeziehung in den Handel ist ungewiss, ob sich ein funktionierender Markt entwickelt. Anleger können daher gezwungen sein, die Teilschuldverschreibungen bis zum Laufzeitende zu halten und tragen das Risiko, keinen Käufer zu finden oder die Anlage nur mit finanziellen Einbußen veräußern zu können. Die Teilschuldverschreibungen können sich als vollständig illiquide erweisen.

Es bestehen zudem folgende wertpapierbezogene Risiken:

  • Keine Einflussnahme- und Mitwirkungsrechte: Die Teilschuldverschreibungen selbst begründen ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegen den Projektträger und gewähren keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und/oder Stimmrechte an bzw. in der Gesellschafterversammlung des Projektträgers. Es können in der Gesellschafterversammlung des Projektträgers Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden, die sich nachteilig auf die einzelnen Anleihegläubiger auswirken können. Die Anleihegläubiger haben keine Möglichkeit auf die Geschäftstätigkeit des Projektträgers Einfluss zu nehmen. Dies gilt auch für die Verwendung des durch die Ausgabe der Teilschuldverschreibungen eingeworbenen Kapitals. Insbesondere haben Anleihegläubiger nicht die Möglichkeit, verlustbringende Geschäftstätigkeiten des Projektträgers zu beenden, ehe das eingebrachte Kapital verbraucht ist. Für die Anleihegläubiger kann dies bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.
  • Verschlechterung der Konditionen durch Mehrheitsbeschluss: Nach den Emissionsbedingungen können diese auch während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen geändert werden, wenn die nach den Emissionsbedingungen erforderlichen Zustimmungen durch entsprechende Mehrheitsbeschlüsse der Anleihegläubiger vorliegen. Der einzelne Anleihegläubiger trägt insoweit das Risiko, dass sich gegen seinen Willen aufgrund des Mehrheitsbeschlusses der Anleihegläubiger Änderungen der Emissionsbedingungen ergeben, die sich möglicherweise zu seinem Nachteil auswirken (z.B. verlängerte Laufzeit oder Verzichte). 
  • Technologie- und Datenbank-Risiken: Die Technologie sowie alle damit in Verbindung stehenden technologischen Komponenten und regulierten Dienstleistungen (z.B. digitale Verwahrung, E-Wertpapierregisterführung) befinden sich nach wie vor in einem frühen technischen Entwicklungsstadium. Für die Anleihegläubiger besteht das Risiko, dass diese Technologie technischen Schwierigkeiten ausgesetzt ist oder ihre Funktionsfähigkeit durch äußere Einflüsse beeinträchtigt wird. Durch einen teilweisen oder vollständigen Zusammenbruch der für die E-Wertpapiere relevanten elektronischen dezentralen Datenbank (nachfolgend „E-Datenbank“) könnte dem Anleihegläubiger der Zugang zu seinen E-Wertpapieren vorübergehend und endgültig unmöglich werden. Es besteht das Risiko von Attacken gegen das Netzwerk oder die verwendete EDatenbank. Dabei sind unterschiedliche Arten von Angriffen denkbar. Diese Angriffe können das Netzwerk bzw. die E-Datenbank unbenutzbar machen, so dass es Anleihegläubigern nicht möglich wäre, die E-Wertpapiere zu transferieren. Sollte das Netzwerk bzw. die E-Datenbank gänzlich unbrauchbar werden, besteht das Risiko, dass Anleihegläubiger auf ihre Digitalen Schließfächer gar keinen Zugriff mehr haben. Im schlimmsten Fall kann dies zum unwiederbringlichen Verlust der E-Wertpapiere führen. Der Projektträger bietet den Anleihegläubigern über einen zugelassenen Verwahrer von E-Wertpapieren eine technische Lösung, die dazu dient E-Wertpapiere zu halten, zu speichern und darüber zu verfügen. Es besteht das Risiko, dass diese Lösung fehlerbehaftet und/oder für mögliche Hackerangriffe besonders anfällig ist. Dadurch können die Anleihegläubiger möglicherweise vorübergehend oder dauerhaft keinen Zugriff auf ihre E-Wertpapiere haben, was im schlimmsten Fall zum unwiederbringlichen Verlust der E-Wertpapiere führen kann. Die Verwaltung im Sinne der laufenden Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus den E-Wertpapieren übernimmt weder der Verwahrer von E-Wertpapieren noch der Projektträger.
  • Risiko einer vorzeitigen Rückzahlung durch den Projektträger: Der Projektträger ist berechtigt, die Teilschuldverschreibungen vorzeitig zu kündigen und an die Anleihegläubiger zurückzuzahlen, wenn und soweit das Anleihekapital nicht für den Erwerb einer Beteiligung verwendet werden kann, was insbesondere der Fall sein kann, wenn nicht genügend Anteile des Zielunternehmens zur Verfügung stehen. Zudem kann der Projektträger die Teilschuldverschreibungen im Falle der Desinvestition vorzeitig kündigen, wenn dieser Mittel aus der Veräußerung der Beteiligung erhält. In diesem Fall trägt der Anleger das Risiko, dass infolge der vorzeitigen Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen seine Kapitalanlage keine Rendite aufweist. Zudem wird der Projektträger den Zeichnungsbetrag teilweise nutzen um die „Einstiegskosten II“ und die „zusätzlichen Kosten“ - wie in Teil H (a) des KIIS definiert - zu decken. Da die „Eintrittskosten II“ und die „Ausstiegskosten“ – wie in Teil H (a) des KIIS definiert – in jedem Fall für einen Zeitraum von drei Jahren zu zahlen sind, könnte die Rückzahlung des Nennbetrags der Teilschuldverschreibungen am Ende der Laufzeit nur teilweise oder gar nicht möglich sein, abhängig von der Höhe des Erlöses aus dem Verkauf der Beteiligung wie in Teil D (h) des KIIS definiert. Außerdem ist es möglich, dass der Anleger das zurückgezahlte Kapital im Vergleich zu den Teilschuldverschreibungen nur zu ungünstigeren Konditionen reinvestieren kann. Die oben aufgeführten Risiken sind nicht die einzigen Risikofaktoren, die sich auf die Geschäftstätigkeit des Projektträgers auswirken. Andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die der Projektträger derzeit nicht sieht oder die er derzeit für irrelevant hält, können ebenfalls einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, die Geschäftsentwicklung und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Projektträgers haben.

Gebühren & Kosten

Pre-IPO-Investments weisen eine komplexere Kostenstruktur auf als klassische börsennotierte Anlagen. Der Grund dafür ist, dass der Zugang zu privaten Unternehmen häufig zusätzliche rechtliche Strukturen, zwischengeschaltete Gesellschaften und die Durchführung komplexer Transaktionen erfordert.

Bei diesem Investment umfassen die wichtigsten Gebühren anfängliche Kosten von 9,5 %, angenommene zusätzliche Erwerbskosten von 3,0 % sowie eine Veräußerungsgebühr von 10,0 %, sofern ein Verkauf stattfindet. Diese Kosten fallen nicht alle zum selben Zeitpunkt an: Einige werden beim Einstieg abgezogen, andere können während des Erwerbsprozesses anfallen und weitere erst beim Verkauf.

Bitte beachten Sie, dass einige Gebühren zu Beginn oder erst beim Verkauf anfallen und daher den tatsächlich investierten Betrag beziehungsweise den erhaltenen Erlös verringern.

Beim Einstieg

Anfängliche Kosten

9,5 %

Einmalige Kosten, die zu Beginn des Investments anfallen.

Diese Kosten werden auf den ursprünglich investierten Betrag erhoben. Sie decken unter anderem die Strukturierung, die rechtliche Ausgestaltung, die Einrichtung der Anleihe und der Zwischengesellschaft sowie die Durchführung des Anteilserwerbs einschließlich der Einstiegsgebühren von Vermittlern ab.

Sie umfassen außerdem die Transaktionskosten von 1,5 %, die an Invesdor gezahlt werden. Diese werden zusätzlich zum Investitionsbetrag erhoben.

Transaktionsbezogen

Zusätzliche Erwerbskosten

3,0 %

Angenommene Gesamtkosten für den Erwerb der zugrunde liegenden Anteile.

Diese Kosten können abhängig davon variieren, auf welche Weise die Zwischengesellschaft die Anteile am Zielunternehmen erwirbt.

Sie werden auf den Betrag berechnet, der nach Abzug der anfänglichen Kosten tatsächlich in die Zwischengesellschaft investiert wird. Der endgültige Betrag kann je nach konkreter Durchführung der jeweiligen Transaktion höher oder niedriger ausfallen.

Beim Ausstieg

Veräußerungsgebühr

10,0 %

Die Gebühr fällt nur an, wenn die zugrunde liegenden Anteile erfolgreich veräußert werden.

Diese Gebühr wird auf den Transaktionswert erhoben, wenn die zugrunde liegenden Anteile veräußert werden, beispielsweise im Rahmen eines Börsengangs oder einer Sekundärmarkttransaktion.

Sie deckt die mit dem Verkauf verbundenen Kosten ab und soll einen Anreiz für die erfolgreiche Durchführung der Veräußerung schaffen.

Wichtig zu wissen

Die dargestellten Prozentangaben zeigen die jeweiligen Gesamtkosten und keine jährlich wiederkehrenden Gebühren. Die Kosten fallen zu unterschiedlichen Zeitpunkten an: beim Einstieg, während des Erwerbsprozesses oder erst bei einem erfolgreichen Verkauf.

Die anfänglichen Kosten und die zusätzlichen Erwerbskosten verringern den Betrag, der tatsächlich in das zugrunde liegende Stripe-Engagement investiert wird. Die Veräußerungsgebühr verringert den Erlös, der nach einem erfolgreichen Verkauf für die Rückzahlung an die Anleger zur Verfügung steht.

Beispiel: Investiert ein Anleger 1.000 Euro, verringern die anfänglichen Kosten den Betrag, der tatsächlich an das Stripe-Engagement gekoppelt ist. Zusätzliche Erwerbskosten können den investierten Betrag weiter reduzieren. Findet später ein erfolgreicher Verkauf statt, wird die Veräußerungsgebühr vom erzielten Transaktionswert abgezogen, bevor die Rückzahlung an die Anleger erfolgt.


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Dokumente

FAQ

Die Bewertung des Zielunternehmens, an dem die Zwischengesellschaft Anteile erwirbt, wird als Maximalbewertung ausgewiesen. Die Zwischengesellschaft erwirbt die Anteile am Zielunternehmen durch Verhandlungen auf den privaten Märkten. Die Vertreter der Zwischengesellschaft haben vor Emission der Anleihe in der Zwischengesellschaft eine maximale Bewertung für die Transaktion auf den privaten Märkten für das Zielunternehmen festgelegt.

Diese Maximalbewertung ist ein Hinweis auf die aktuellen Marktpreise des Zielunternehmens auf den privaten Märkten. Die endgültige Bewertung des Zielunternehmens steht erst mit Abschluss der Transaktion fest.

Die Bewertung des Zielunternehmens richtet sich nach dem verfügbaren Angebot an Anteilen des Zielunternehmens und der Nachfrage nach diesen Anteilen auf den privaten Märkten. Die für die Zwischengesellschaft maßgebliche Bewertung entspricht dem Preisniveau, zu dem sie die Anteile am Zielunternehmen im Rahmen der Transaktion letztlich erwerben konnte.

Auf privaten Märkten kann sich die Bewertung, zu der Anleger Zugang zu einem Unternehmen erhalten, von der Bewertung unterscheiden, die im Rahmen der jüngsten primären Finanzierungsrunde des Unternehmens gemeldet wurde.

Dies liegt daran, dass Primär- und Sekundärtransaktionen unterschiedlich funktionieren. Bei einer primären Finanzierungsrunde nimmt das Unternehmen direkt neues Kapital auf. Bei einer Sekundärtransaktion verkaufen hingegen bestehende Anteilseigner ihre Anteile oder ihre wirtschaftliche Beteiligung an andere Investoren. Dabei fließt kein neues Kapital an das Unternehmen.

Bei besonders gefragten privaten Unternehmen können die Preise am Sekundärmarkt über der zuletzt bekannten Bewertung aus einer primären Finanzierungsrunde liegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Zugang begrenzt, die Nachfrage hoch und nur eine geringe Anzahl an Anteilen oder Investitionsmöglichkeiten verfügbar ist.

Nicht unbedingt. Es handelt sich jedoch um einen wichtigen Aspekt, der berücksichtigt werden sollte.

Eine höhere Einstiegsbewertung kann das potenzielle Renditepotenzial für Anleger verringern, da das Unternehmen ausgehend von diesem höheren Bewertungsniveau weiter wachsen muss, damit eine positive Rendite erzielt werden kann. Gleichzeitig können Anleger die Investitionsmöglichkeit dennoch als attraktiv einschätzen, wenn sie an das starke langfristige Wachstumspotenzial des Unternehmens glauben und der Zugang zum Unternehmen ansonsten stark begrenzt ist.

Letztlich sollte jeder Anleger selbst beurteilen, ob die erwartete Einstiegsbewertung im Verhältnis zur möglichen Rendite, zu den Risiken, zum Anlagehorizont und zur eigenen Portfoliostrategie attraktiv ist.

Nein. Die endgültige Einstiegsbewertung kann von den tatsächlich am Sekundärmarkt verfügbaren Transaktionsbedingungen abhängen.

In einigen Fällen wird die erwartete Höchstbewertung als Obergrenze oder Referenzwert angegeben. Die endgültige Einstiegsbewertung kann niedriger ausfallen, wenn Anteile oder ein wirtschaftliches Engagement zu günstigeren Bedingungen erworben werden können.

Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Bei der Beurteilung einer Bewertung können unter anderem die Marktposition des Unternehmens, die Wachstumserwartungen, das Geschäftsmodell, vergleichbare Unternehmen, jüngste Finanzierungsrunden, Hinweise aus dem Sekundärmarkt und mögliche Ausstiegsszenarien berücksichtigt werden.

Die Entscheidung hängt letztlich von Ihrer eigenen Einschätzung der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens und davon ab, ob Sie die mögliche Rendite im Verhältnis zu den damit verbundenen Risiken für angemessen halten.

Updates

Hinweis:

Dieser Update-Bereich enthält Aktualisierungen oder Ergänzungen zu der vorgestellten Investitionsmöglichkeit, die während der Finanzierungsphase verfügbar werden.

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