Schuldner

Ein Schuldner ist eine Person, die dazu verpflichtet ist eine Leistung zu erbringen. Grundlage dafür ist ein zustande gekommenes Schuldverhältnis.

Ein Beispiel für ein Schuldverhältnis ist ein Kaufvertrag.

Schuldner kann im Falle des Kaufvertrages sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sein.

Wurde die Ware oder die Dienstleistung vom Verkäufer bereitgestellt, aber der Käufer ist noch nicht in Zahlung getreten, so ist der Verkäufer der Gläubiger. Er hat seinen Teil der Vereinbarung erfüllt durch die Bereitstellung der Ware bzw. der Dienstleistung. Der Käufer ist somit der Schuldner, da er noch nicht gezahlt hat und somit seinen Teil der Vereinbarung noch nicht erfüllt hat.

Hat der Käufer bereits gezahlt oder ist bereit zu zahlen, aber die Lieferung der Ware bzw. Dienstleistung steht noch aus, so werden die Rollen vertauscht. Da der Käufer in diesem Fall seine Pflicht erfüllt hat bzw. bereit ist sie zu erfüllen nimmt, er die Rolle des Gläubigers an. Der Verkäufer ist der Schuldner, da er seine Leistungspflicht noch nicht erfüllt hat.

Siehe auch Kreditprojekt.

 

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